Jahresreport 2021
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Inhalt
  • In dieser Ausgabe
  • Vorwort
  • Soziale Wertschöpfung ist Aufgabe und Anliegen der Knappschaft-Bahn-See
  • Die Vorteile des Verbundsystems der Knappschaft-Bahn-See
  • Auf einen Blick
  • Rentenversicherung und Alterssicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT
  • Medizinisches Kompetenznetz der KNAPPSCHAFT
  • Rehabilitation und Teilhabe
  • Minijob-Zentrale
  • Die Knappschaft-Bahn-See als Trägerin von Fachstellen
  • Selbstverwaltung
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  • Impressum
  • Die Knappschaft-Bahn-See als Trägerin von Fachstellen

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    Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat in den vergangenen Jahren über ihr Kerngeschäft in der Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsversorgung, der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung hinaus weitere Aufgaben durch den Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen bekommen. Diese neuen Aufgaben und Arbeitsbereiche sind in Fachstellen abgebildet.

     

    • Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (seit 2016),

    • Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (seit 2019),

    • Fachstelle rehapro (2017 bis 2027),

    • Fachstelle für Fördermittel des Bundes mit dem Fachbereich Europäischer Sozialfonds.

     

    Darüber hinaus betreibt die Knappschaft-Bahn-See im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Geschäftsstelle der Stiftung für Anerkennung und Hilfe.

    „Die Knappschaft-Bahn-See bietet ein vielfältiges Angebot an sozial- und gesundheitspolitischen Aufgaben und ist damit einzigartig in Deutschland. Sie hat sich von einem herkömmlichen Sozialversicherungsträger zu einem Träger mit vielen Bereichen sozialer Wertschöpfung weiterentwickelt.“

    Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung

    Bundesfachstelle Barrierefreiheit

    Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist seit dem Jahr 2016 die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit. Hier wird das Wissen über die Umsetzung von Barrierefreiheit zusammengeführt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

     

    Barrierefreiheit herzustellen ist ein fortlaufender Prozess. Sie entsteht nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise. Über die Erstberatung unterstützt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit vorwiegend öffentliche Stellen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie berät die Bundesbehörden bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der Barrierefreiheit, zum Beispiel bei der Planung von Gebäuden, bei Fragen zu barrierefreien Websites und Dokumenten, zur Deutschen Gebärdensprache und zur Leichten Sprache. Darüber hinaus beantwortet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch Fragen der Wirtschaft, von Institutionen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit.

    Kontaktaufnahmen und Erstberatung

    Kontaktaufnahmen nach Zielgruppen

    2021 2020
    Zivilgesellschaft 188 180
    Bund1 144 157
    Land2 131 91
    Wirtschaft 125 115
    Behindertenverband 14 5
    Summe 602 548

     

    1 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
    2 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen

    Erstberatung nach Zielgruppen

    2021 2020
    Zivilgesellschaft 154 152
    Bund1 132 152
    Land2 111 78
    Wirtschaft 108 101
    Behindertenverband 11 4
    Summe 516 487

     

    1 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
    2 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen

    Erstberatung nach Beratungsleistung

    2021 2020
    Unterstützung / Beratung 323 209
    Informationen und Verweis auf weiterführende Stellen 129 235
    Allgemeine Informationen 57 34
    Erklärung der Unzuständigkeit 6 7
    Keine Klärung kurzfristig möglich 0 1
    Zuständige auf Angebot Bundesfachstelle hinweisen 1 1
    Summe 516 487

    Erstberatung nach Lebensbereich

    2021 2020
    Verwaltung 186 209
    Bildung 68 32
    ohne Bezug auf einen Bereich 65 61
    Kultur 34 17
    Arbeitswelt 32 34
    Gesundheit 29 26
    Verkehr 29 10
    Handel/Banken/Versicherungen 23 28
    Öffentlicher Freiraum 13 13
    Wahlen / Bürgerbeteiligung 12 2
    Wohnen 9 25
    Veranstaltungen 7 7
    Notsituationen 5 8
    Tourismus 3 7
    Sport 1 8
    Summe 516 487

    Erstberatung nach Gestaltungsbereich

    2021 2020
    Informationstechnik 268 306
    Gebäude 66 79
    Sprache 57 26
    ohne Bezug auf einen Bereich 53 28
    Straßen und Verkehrswege 20 3
    Medien 15 15
    Produkte 10 7
    Freiraum 8 10
    Verkehrsmittel 8 7
    Orientierungssysteme 8 4
    Schrift 3 2
    Natur 0 0
    Summe 516 487

    Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)

    Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) leistet seit 2019 die regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes.

     

    Das Ziel der Überprüfungen und Beratungen zur digitalen Barrierefreiheit ist, dass die digitalen Angebote öffentlicher Stellen für Menschen mit Beeinträchtigung genauso umfassend zugänglich sind wie für Menschen ohne Einschränkungen.

     

    Die BFIT-Bund arbeitet eng mit Gremien der Bundesregierung und den Überwachungsstellen weiterer EU-Mitgliedstaaten zusammen.

     

    Im Prüfungsprozess werden Webseiten, Apps, Dokumente und zunehmend auch Software hinsichtlich deren digitaler Barrierefreiheit untersucht. Die Beratung erfolgt unter dem Gesichtspunkt, wie digitale Barrieren vermieden werden können.

    Prüfung und Allgemeine Beratung

    2021
    Vereinfachte Prüfung von Webauftritten 176
    Eingehende Prüfungen von Webauftritten 10
    Eingehende Prüfungen von mobilen Anwendungen 9
    Beratung zu Prüfungen 36
    Beratung der Schlichtungsstelle 5
    Beratung oberste Bundesbehörden 5
    Beratung nachgeordnete Behörden (u.a. KBS) 129
    Sonstige Beratungen 9

    Leitung bzw. Teilnahme mit Input von Ausschüssen und Gremienarbeit

    2021
    Ausschuss § 5 BITV
    Plenum 3
    Arbeitsgruppen 135
    Bund-Ländergespräche
    Bund-Ländergespräche 0
    AG Überwachungsstellen 11
    UAG Technische Überwachung 26
    UAG Dokumente 5
    AG Durchsetzungsstellen 2
    Teilnahme Expertengremien
    BFSG 6
    Expertenkreis Bundesfachstelle Barrierefreiheit 2
    Evaluation Gesetze im Verkehrsbereich (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) 1
    Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales 1

    Vorträge

    • Vortrag bei der Strategietagung Geschäftsführerkonferenz KBS zur digitalen Barrierefreiheit (Januar 2021)

    • Vortrag bei der DGUV Veranstaltung zur digitalen Barrierefreiheit zum Thema Vergabe im Sinne der digitalen Barrierefreiheit (April 2021)

    • Vortrag Intranet und PDF bei der KBS im Januar 2021

    • Vortrag beim BAMF zum Thema Testen auf Barrierefreiheit, wie geht das, Erfahrungen der Überwachungsstelle (Juni 2021)

    • Vortrag beim 3d Community Day der Stiftung Bürgermut zum Thema digitale Online-Plattformen mit Teilnehmern aus Vereinen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen

    • Vortrag zu Barrierefreiheit beim KBS IT-Erfahrungsaustausch (September 2021)

    • Vortrag zu barrierefreien Onlineveranstaltungen bei ZSL Mainz (Oktober 2021)

    Fachstelle rehapro

    Mit dem Bundesprogramm rehapro fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Modellprojekte innovativer Rehabilitationsmaßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist es, neue Wege zu finden, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine (weitere) Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

     

    Förderfähig sind Modellprojekte, die eine innovative Leistung, Organisationsstruktur oder eine Kombination dieser in den Themenfeldern Zusammenarbeit von Akteuren, individuelle Bedarfsorientierung und Leistungserbringung, frühzeitige Intervention, Nachsorge und nachhaltige Teilhabe erproben.

     

    Die Fachstelle rehapro ist als unabhängige Organisationseinheit bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-see angesiedelt. Sie handelt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als Projektträgerin. Die Fachstelle rehapro ist Ansprechpartnerin für interessierte Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Neben der Beratung werden auch alle Aufgaben von der Antragstellung über den Mittelabruf bis zur zuwendungsrechtlichen Abwicklung geleistet.

    Finanzielles Gesamtvolumen: 1 Milliarde Euro
    Förderdauer: 5 Jahre (2019 bis 2025 bzw. 2021 bis 2026)
    Erster Förderaufruf: Mai 2018
    Zweiter Förderaufruf: Mai 2020

    Bisherige Förderung im ersten Förderaufruf
    (Förderaufruf ab 04.05.2018)

    Eingereichte Projektbeschreibungen 97
    Geförderte Projekte 55
    Bewilligte Mittel 289 Mio. Euro
    Förderung größtes Projekt 23,3 Mio. Euro
    Förderung kleinstes Projekt 0,3 Mio. Euro

    Beantragte Förderung im zweiten Förderaufruf
    (Förderaufruf ab 25.05.2020)

    Eingereichte Projektbeschreibungen 49
    Geförderte Projekte 48
    Bewilligte Mittel 233 Mio. Euro
    Förderung größtes Projekt 19,1 Mio. Euro
    Förderung kleinstes Projekt 0,4 Mio. Euro

    Anteil der Projekte mit Zielgruppen
    (Mehrfachnennung möglich)

    1. Förderaufruf (FA) 2. FA
    Menschen mit komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen 75 % 65 %
    Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen 75 % 58 %
    Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Reha-Bedarfen 75 % 55 %
    Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen 47 % 31 %

    Anteil der Projekte mit Zielverfolgung
    (Mehrfachnennung möglich)

    1. FA 2. FA
    Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe 96 % 73 %
    Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit 95 % 90 %
    Entgegenwirkung einer drohenden (Teil-)Erwerbsminderung 85 % 75 %
    Vorbeugung einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung 60 % 51 %
    Beseitigung einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit durch Kinder- und Jugendrehabilitation 5 % 4 %

    Anteil der Projekte mit Innovationen in Themenfeldern
    (Mehrfachnennung möglich)

    1. FA 2. FA
    Zusammenarbeit der Akteure 91 % 86 %
    Individualisierte Bedarfsorientierung / Leistungserbringung 89 % 85 %
    Frühzeitige Intervention 75 % 69 %
    Nachsorge und Teilhabe 62 % 29 %
    Weitere Themen 15 % 16 %

    Fachstelle für Fördermittel des Bundes mit dem Fachbereich Europäischer Sozialfonds

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für die Förderperiode 2021 bis 2027 die Administration und Prüfung von 12 Förderprogrammen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See übertragen. Seit September 2020 ist die Knappschaft-Bahn-See in diesem Bereich aktiv. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 administriert die Fachstelle bereits drei ESF-Programme und den EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen).

     

    Der ESF wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957 eingerichtet und zählt zum wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrument, um die Beschäftigung von Menschen in Europa nachhaltig zu fördern und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Seine Zielsetzung ist die Förderung besserer Bildung, die Unterstützung durch Ausbildung und Qualifizierung sowie die Unterstützung zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt.

     

    Leistungen der Fachstelle

    • Übernahme von 12 ESF Plus-Förderprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und 5 ESF Plus-Förderprogrammen anderer Bundesressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesministerium für Bildung und Forschung) im Laufe des Jahres 2022,

    • Personalaufstockung von 45 auf mindestens 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Cottbus der Knappschaft-Bahn-See bis voraussichtlich ins Jahr 2023,

    • Wahrnehmung neuer Aufgaben, z.B. Aufgabenaufteilung in die Bereiche „Verwaltungsstelle“ und „Bescheinigungsstelle“,

    • IT-Dienstleistungen und Betreuung des Projektverwaltungssystems „Förderportal Z-EU-S“ (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) auch für Umsetzer anderer Bundesressorts,

    • Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses der Verwaltungsabläufe.

    foto: optimarc/Shutterstock.com

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