Die Reha-Versorgungslandschaft in Deutschland ist überwiegend privatrechtlich organisiert. Etwas mehr als die Hälfte der rund 1.200 Reha-Einrichtungen sind private Einrichtungen. Rund ein Viertel sind freigemeinnützige Einrichtungen und nur ein Fünftel sind öffentliche Einrichtungen, wie alle Kliniken der Deutschen Rentenversicherung.
Die Inanspruchnahme des Spektrums der Reha-Leistungen hat sich in den letzten zehn Jahren verschoben: weg von den klassischen Heilbehandlungen und hin zu Anschlussheilbehandlungen (AHB). Der Anteil der AHB-Maßnahmen liegt in der Krankenversicherung mittlerweile bei 90 Prozent, in der Rentenversicherung auch bereits über 30 Prozent.
Darüber hinaus gibt es einen gestiegenen Präventionsbedarf. Längere Lebensarbeitszeit, höherer Arbeitsdruck und auch gestiegene Belastungen im persönlichen Umfeld machen mehr Prävention notwendig
Das Angebot der Rentenversicherung ist entsprechend weiter ausgebaut worden – zum Beispiel durch den „Firmenservice für Arbeitgeber“. Auch mit dem Flexi-Rentengesetz sind Auswirkungen auf die Rehabilitation verbunden. Die Leistungen zu Prävention und Reha-Nachsorge sind zu Pflichtleistungen der Rentenversicherung geworden. Die Versicherten haben jetzt einen Anspruch darauf. Darüber hinaus greifen durch das neue Bundesteilhabegesetz auch wesentliche Regelungen für die Reha. Mit dem neuen Programm „rehapro“ werden gezielt Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen und Erwerbsminderungen geschaffen.
Insgesamt hat die Knappschaft-Bahn-See hat im Jahr 2019 rund 397 Millionen Euro für Leistungen der Rehabilitation ausgegeben