Mit Gesetzen im Sozial- und Gesundheitsbereich wird in alle Lebensbereiche eingegriffen und auf aktuelle soziale und wirtschaftliche Entwicklungen reagiert. Für die Knappschaft-Bahn-See als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung beginnt die Arbeit an einem Gesetz nicht erst mit seinem Inkrafttreten, sondern bereits viel früher. So wirft auch die ab 2021 geltende Grundrente, die der Deutsche Bundestag am Anfang Juli 2020 beschlossen hat, sehr früh ihre Schatten voraus.
Wer gearbeitet hat, soll im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Im November 2019 hat die Koalition daher beschlossen, eine Grundrente zum 01.01.2021 für Bestands- und Neurentner einzuführen. Die Grundrente ist danach als Rentenzuschlag konzipiert. Alle Rentnerinnen und Rentner erhalten einen vollen Zuschlag auf ihre selbst erarbeiteten Ansprüche, wenn sie aufgrund von Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege 35 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Einen verminderten Zuschlag bekommen Personen, die mindestens 33 Jahre mit diesen Zeiten vorweisen. Ein Anspruch auf die Grundrente besteht aber nur dann, "wenn die Entgeltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren".
Grundlage für die Berechnung des Rentenzuschlags sind die individuellen Rentenanwartschaften, also die sogenannten Entgeltpunkte. Diese Punkte werden zunächst einmal verdoppelt, allerdings nur von mindestens 30 Prozent bis höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Anschließend wird der Zuschlag um 12,5 Prozent gekürzt.
Die Grundrente erhalten nur diejenigen, die sie wirklich brauchen. Deshalb wird eine umfassende Einkommensprüfung durchgeführt, bei der ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und in Höhe von 1.950 Euro für Paare gilt. Es wird das zu versteuernde Einkommen mit dem steuerfrei gestellten Anteil der Rente und allen Kapitalerträgen zugrunde gelegt. Wird die Rente im Ausland bezogen, wird ein äquivalenter Einkommensnachweis verlangt.
Ob die Grundrente tatsächlich eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung wird, in welcher Form und ab wann sie kommt, war bis zur Verabschiedung des Gesetztes Anfang Juli 2020 noch unklar. Trotz dieser Unsicherheit mussten die Rentenversicherungsträger bis dahin auf entsprechende Anfragen von Versicherten, anderen Behörden, Verbänden usw. reagieren. Darüber hinaus hat sich die KBS bei der rechtlichen Auslegung des Gesetzesentwurfes, der programmtechnischen und verfahrensrechtlichen Vorarbeiten zur Gesetzesumsetzung intensiv beteiligt. Zudem waren frühzeitig die Abläufe in der Verwaltung der neuen Aufgabe entsprechend anzupassen: Arbeitsanweisungen, Vordrucke, Schulungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und vieles andere waren vorzubereiten, so dass nunmehr bei der Knappschaft-Bahn-See die Auszahlung der Grundrente an ihre Versicherten pünktlich zum 1. Januar 2021 starten kann.