Der Pflegefachkräftemarkt in Deutschland ist seit Jahren angespannt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2018 kamen auf 100 offene Stellen in der Altenpflege nur 26 als arbeitssuchend gemeldete Pflegefachkräfte, in der Kranken- und Kinderkrankenpflege 60 Arbeitssuchende. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren in der Altenpflege 23.862 offene Stellen und in der Krankenpflege 15.707 offene Stellen gemeldet. Für den gesamten Pflegebereich ist ein bundesweiter Fachkräftemangel gegeben.
Da davon auszugehen ist, dass sich der Engpass in Anbetracht der demografischen Entwicklung noch verschärfen wird, hatte die Bundesregierung im Herbst 2018 zur Konzertierten Aktion Pflege aufgerufen, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden unmittelbar und spürbar zu verbessern. Unter Beteiligung von drei Bundesministerien und unter Einbindung aller an der Pflege Beteiligter wurde ein Dachgremium als Entscheidungsebene für Verbesserungsvorschläge aus fünf Arbeitsgruppen etabliert:
AG 1: Ausbildung und Qualifizierung
AG 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung
AG 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung
AG 4: Pflegekräfte aus dem Ausland
AG 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenverscherung und die Pflegekassen auf Bundesebene haben sich sowohl in dem Dachgremium als auch in allen fünf Arbeitsgruppen maßgeblich engagiert, um eine Verbesserung der Fachkräftesituation zur Versorgung der Pflegebedürftigen zu bewirken. Die KNAPPSCHAFT war neben dem Dachgremium in der Arbeitsgruppe 5 vertreten.
Im Juni 2019 wurden im Dachgremium zahlreiche Beschlüsse zu den einzelnen Arbeitsbereichen getroffen, die in einem umfangreichen Abschlussbericht „Konzertierte Aktion Pflege“ durch die Bundesregierung publiziert wurden.
Der Erfolg dieser durch eine Selbstverpflichtung von den Bundesministerien, Ländern und beteiligten Organisationen getroffenen Beschlüsse und Maßnahmenpakete bedarf der Umsetzung weiterer Schritte. Nur, wenn diese von allen Beteiligten konsequent verfolgt werden, ist eine Verbesserung der Fachkräftesituation auf dem Pflegemarkt zu erwarten.
Mit dem Terminservice-und Versorgungsgesetz hat der Gesetzgeber 2019 ambulante Betreuungsdienste als Leistungserbringer im Bereich der Pflegeversicherung zugelassen. Im September 2019 hat das Bundesministerium für Gesundheit die vom GKV-Spitzenverband entsprechend erarbeiteten Richtlinien zu den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste mit Maßgaben genehmigt.
Zum 1. November 2019 sind die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die stationäre Pflege in Kraft getreten. Seit diesem Tag werden bis einschließlich dem 31. Dezember 2020 alle stationären Einrichtungen einmalig nach dem neuen Verfahren geprüft und die entsprechenden Ergebnisse sukzessive nach der ebenfalls zum 1. November 2019 in Kraft getretenen Qualitätsdarstellungsvereinbarung veröffentlicht. Die durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ergangene Aussetzung der Prüfungen bis zum 30. September 2020 wird die Frist der erstmaligen Prüfung aller Einrichtungen allerdings nach hinten hinaus verschieben.
Im letzten Quartal 2019 fand die Pilotierung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege statt. Auftragnehmer ist hierbei das IGES Institut. Erste Ergebnisse werden Anfang 2020 erwartet. Zur Bewertung wurde auf Bundesebene ein Steuerungskreis beim GKV-Spitzenverband unter Einbindung der Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene installiert.
Vermögensrechnung zum 31.12.2019 (in Euro) | |||
Aktiva | |||
Barmittel und Giroguthaben | 65.709.464,44 | ||
Kurzfristige Geldanlagen | 35.100.425,23 | ||
Forderungen | 140.720.499,82 | ||
Andere Geldanlagen | 9.899.574,77 | ||
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 48.166.323,89 | ||
Summe | 299.596.288,15 |
Passiva | |||
Kurzfristige Verpflichtungen | 31.652.403,80 | ||
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 2.289,95 | ||
Überschuss der Aktiva | 267.941.594,40 | ||
Summe | 299.596.288,15 |
Erfolgsrechnung vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 (in Euro) | |||
Erträge | |||
Beiträge für die Pflegeversicherung | 543.849.845,31 | ||
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 1.205.383,19 | ||
Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds | 1.236.030.234,81 | ||
Beiträge aus knappschaftlichen Renten | 435.031.616,25 | ||
Summe | 2.216.117.079,56 |
Aufwendungen | |||
Leistungsaufwand der Pflegeversicherung | 2.028.567.963,96 | ||
Sonstige Aufwendungen | 25.864.077,09 | ||
Verwaltungskosten | 46.709.303,24 | ||
Summe | 2.101.141.344,29 | ||
Jahresergebnis (Überschuss bzw. Fehlbetrag) | + 114.975.735,27 |
insgesamt 2,10 Mrd. Euro
Vollstationäre Pflege | 684.461.463 Euro (33%) | |||
Pflegegeld | 562.349.812 Euro (27%) | |||
Sonstige Leistungen | 450.917.595 Euro (21%) | |||
Pflegesachleistung | 240.301.564 Euro (11%) | |||
Leistungen für Pflegepersonen und bei Pflegezeit | 116.401.607 Euro (6%) | |||
Verwaltungskosten | 46.709.303 Euro (2%) |