im Jahr 2023 fand die 13. allgemeine Sozialwahl in Deutschland statt. Sie feierte damit ihr 70-jähriges Jubiläum. Bei den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger in der Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung gewählt. Die Sozialversicherung in Deutschland ist demokratisch organisiert. Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See haben sich im September 2023 die neu gewählte Vertreterversammlung und der neu gewählte Vorstand konstituiert und ihre Arbeit für die nächste Wahlperiode bis 2029 aufgenommen.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist als Gesamtträger stabil und gut aufgestellt.
Unsere Rentenversicherung ist seit Jahren kontinuierlich unter den Besten im Benchmark aller 16 Rentenversicherungsträger.
Unsere Minijob-Zentrale bekommt Bestnoten im Vergleich mit anderen Behörden und grenzt sich deutlich positiv vom Behördenimage in Deutschland ab. Drei von vier Arbeitgebern benoten in Umfragen unsere Minijob-Zentrale mit „gut“ oder sogar „sehr gut“.
Unsere Reha-Kliniken sind alle sehr gut belegt und arbeiten erfolgreich. Die Knappschafts-Klinik Bad Neuenahr hat nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und der Instandsetzung der Klinik den Betrieb wieder aufgenommen. Im Qualitätsvergleich, der mit der neuen TRIO-Gesetzgebung noch wichtiger geworden ist, liegen die Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See weit vorne.
Unsere Krankenhäuser unter dem Management der Knappschaft Kliniken GmbH schreiben über die gesamte Krankenhausgruppe gesehen schwarze Zahlen. Unseren Krankenhäusern geht es finanziell gut. Das ist alles andere als selbstverständlich im Krankenhausmarkt in Deutschland.
Inhaltlich war das Jahr 2023 bei der Knappschaft-Bahn-See geprägt durch die Umsetzung neuer zusätzlicher Aufgaben, durch Optimierungen der inneren Organisation unseres Trägers für mehr Effizienz und Effektivität zum Vorteil unserer Kundinnen und Kunden, der Umsetzung neuer gesetzlichen Anforderungen und der weiteren Verbesserungen des Serviceangebotes in allen Versicherungsbereichen für unsere Versicherten.
Als neue Aufgaben haben wir im Bereich der Ost-West-Rentenüberleitung in Härtefällen die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds übernommen, die Auszahlung der Energiepreispauschale nachträglich auf Antrag und die Administrierung von nationalen Förderprogrammen in unserer Fachstelle für Fördermittel des Bundes. Ab Januar 2025 werden wir die Künstlersozialkasse unter das Dach der Knappschaft-Bahn-See aufnehmen. Das sind jede Menge neue Aufgaben, die der Knappschaft-Bahn-See viel Organisation und inhaltliche Tatkraft abverlangen. Die für dieses Jahr übernommenen neuen Aufgaben konnten wir mit großer Zielgenauigkeit umsetzen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht seit Jahren vor enormen Herausforderungen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen und Vorgaben der Bundesregierung gibt es beträchtliche Finanzierungsdefizite, zu deren Kompensation der durchschnittliche Zusatzbeitrag ab dem 1. Januar 2024 auf 1,7 Prozent erhöht wurde.
Zahlreiche Maßnahmen der letzten und der aktuellen Bundesregierung haben in den vergangenen Jahren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen massiv erhöht. Zudem wurden die Krankenkassen, so auch die KNAPPPSCHAFT, verpflichtet, große Teile ihrer vorhandenen Finanzreserven abzubauen - allein im Jahr 2023 waren dies für die KNAPPSCHAFT 119,2 Mio. Euro. Die in diesem Zusammenhang von der Ampelkoalition versprochene grundsätzliche und nachhaltige Reform der GKV-Finanzierung steht leider noch immer aus. Darüber hinaus ist die KNAPPSCHAFT als eine Krankenkasse, die viele ältere und chronisch kranke Menschen versichert, chronisch unterfinanziert. Eine soziale Ungerechtigkeit, die ebenfalls politisch durch eine Weiterentwicklung des Morbi-RSA gelöst werden muss. Auch diese Weiterentwicklung ist nicht erfolgt.
Trotz seriöser und vorausschauender Finanzplanung reichten die verbleibenden Mittel der KNAPPSCHAFT nicht aus, so dass wir unseren Zusatzbeitragssatz Anfang Januar 2024 und Anfang August 2024 anheben mussten. Zuvor war es drei Jahre gelungen, unseren Zusatzbeitragssatz stabil zu halten. Die prekäre Finanzlage ist deutlicher Ausdruck einer politisch ausbleibenden Finanz- und Strukturreform der gesamten gesetzlichen Krankenversicherungen – mit einer Dynamisierung des Bundeszuschusses, einer Anhebung der Beitragspauschale für Bürgergeldempfangende und einer Weiterentwicklung des Morbi-RSA, der vulnerable Gruppen berücksichtigen muss. Auch das Gutachten des Beirates beim BAS weist in diese Richtung. Es muss jetzt umgesetzt werden.
Auch die anstehende Krankenhausreform wird die gesetzliche Krankenversicherung finanziell weiter belasten. Eine grundsätzliche Reform der Krankenhauslandschaft vor dem Hintergrund der Disparitäten von Stadt und Land, den Qualitätsanforderungen sowie Mangel an medizinischen Fachkräften und Wirtschaftlichkeit ist in der Tat dringend vonnöten. Die hälftige Beteiligung der GKV an der Finanzierung des Transformationsfonds von insgesamt 50 Milliarden Euro stellt eine enorme Belastung für die GKV und damit für die Beitragszahlenden dar. Der Auf- und Umbau der Krankenhauslandschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Bund und Länder dürfen ihre Finanzierungsverantwortung nicht auf die GKV abwälzen. Die hälftige Finanzierung durch die GKV ist nicht sachgerecht und eine finanzielle Überforderung der GKV.
Auch in der Rentenversicherung ist viel in Bewegung. Sie muss finanziell zukunftsfähig gemacht werden. Das Rentenpaket II ist ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur ersten Säule der Alterssicherung. Die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus durch die Verlängerung der Haltelinie über 2025 hinaus bis 2039 schafft Sicherheit. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See begrüßt das ausdrücklich. Mit dem neuen „Generationenkapital“ soll der Beitragssatz zusätzlich stabilisiert werden. Natürlich hängt der Erfolg dabei im Wesentlichen vom Kapitalertrag und den zukünftigen Entwicklungen des Finanzmarktes ab.
Eine Enttäuschung für die Deutsche Rentenversicherung ist jedoch das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde. Es beinhaltet eine weitere Kürzung des Erhöhungsbetrages zum zusätzlichen Bundeszuschuss um 600 Millionen Euro im Zeitraum 2024 bis 2027. Das entlastet zwar den Bundeshalt, bedeutet aber gleichzeitig eine Belastung der Beitragszahler und widerspricht der zugesagten Berücksichtigung von Mehraufwendungen bei der Grundrente, die nunmehr durch die Kürzungen ins Leere läuft. Für das Vertrauen in den Sozialstaat als Ganzes und die gesetzliche Rentenversicherung ist es essenziell, dass die Zusagen des Bundes für die Finanzierung der Leistungen verlässlich bleiben.
Ein wichtiger Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Die Rehabilitation wird in den kommenden Jahren einer der wichtigsten und zukunftsträchtigsten Bereiche innerhalb der Deutschen Rentenversicherung und des Gesundheitswesens werden. Das TRIO-Gesetz hat die Maßstäbe in der Rehabilitation deutlich verändert und für mehr Qualitätswettbewerb unter den Reha-Kliniken gesorgt. Durch die Einführung eines Public Reportings ist ein öffentlich zugänglicher Qualitätsvergleich der Reha-Kliniken möglich geworden. Die Reha-Kliniken der KBS-Gruppe landen in diesem Qualitätsvergleich in unterschiedlichen Indikationsbereichen auf vorderen Plätzen, teils im Vergleich mit knapp 500 anderen Reha-Einrichtungen. Das ist Ergebnis unserer guten, jahrelangen, kontinuierlichen und qualitätsorientierten Arbeit.
Die Knappschaft-Bahn-See wird in allen ihren Versicherungs- und Gesundheitsbereichen und Serviceangeboten ihre gute Arbeit fortsetzen, auf Neuerungen anpassen und die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden in den Vordergrund stellen. Das ist unser Anspruch.