Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat in den vergangenen Jahren über ihr Kerngeschäft in der Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsversorgung, der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung hinaus weitere Aufgaben durch den Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen bekommen. Diese neuen Aufgaben und Arbeitsbereiche sind in Fachstellen abgebildet.
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (seit 2016),
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (seit 2019),
Fachstelle rehapro (2017 bis 2027),
Fachstelle für Fördermittel des Bundes mit den Fachbereichen „Europäischer Sozialfonds“ (seit 2020) und „Bund“ (seit 2023),
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds (seit 2023)
Darüber hinaus betreibt die Knappschaft-Bahn-See im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Geschäftsstelle der Stiftung für Anerkennung und Hilfe (bis 30. Juni 2023).
„Die Knappschaft-Bahn-See bietet ein vielfältiges Angebot sozial- und gesundheitspolitische Leistungen an und ist damit einzigartig in Deutschland. Sie hat sich von einem herkömmlichen Sozialversicherungsträger zu einem Träger mit vielen Bereichen sozialer Wertschöpfung weiterentwickelt.“
Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist seit dem Jahr 2016 die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit. Hier wird das Wissen über die Umsetzung von Barrierefreiheit zusammengeführt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Barrierefreiheit herzustellen, ist ein fortlaufender Prozess. Sie entsteht nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise. Über die Erstberatung unterstützt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit vorwiegend öffentliche Stellen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie berät die Bundesbehörden bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der Barrierefreiheit, zum Beispiel bei der Planung von Gebäuden, bei Fragen zu barrierefreien Websites und Dokumenten, zur Deutschen Gebärdensprache und zur Leichten Sprache. Darüber hinaus beantwortet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch Fragen der Wirtschaft, von Institutionen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit.
Über die Erstberatung hinaus stellt die Bundesfachstelle insbesondere den Bundesressorts regelmäßig vertieftes Fachwissen zur Verfügung, um die zahlreichen Vorhaben der Bundesregierung zur Herstellung von Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu unterstützen.
2023 | 2022 | |||
Zivilgesellschaft | 221 | 213 | ||
Wirtschaft | 189 | 137 | ||
Land1 | 127 | 139 | ||
Bund2 | 120 | 110 | ||
Behindertenverband | 15 | 28 | ||
Summe | 672 | 627 |
1 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen
2 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
2023 | 2022 | |||
Zivilgesellschaft | 196 | 183 | ||
Wirtschaft | 181 | 120 | ||
Land1 | 116 | 129 | ||
Bund2 | 105 | 102 | ||
Behindertenverband | 13 | 24 | ||
Summe | 611 | 558 |
1 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen
2 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
2023 | 2022 | |||
Verwaltung | 195 | 213 | ||
Alltägliche Lebensführung | 163 | 163 | ||
Arbeitswelt | 117 | 54 | ||
Freizeit, Kultur und Sport | 42 | 37 | ||
Bildung und Ausbildung | 42 | 26 | ||
Politische und gesellschaftliche Teilhabe | 30 | 36 | ||
Nicht spezifiziert | 14 | 14 | ||
Gesundheit | 7 | 12 | ||
Sicherheit und Schutz der Person | 1 | 3 | ||
Summe | 611 | 558 |
2023 | 2022 | |||
Informationstechnik | 216 | 212 | ||
Bauen/Wohnen | 136 | 145 | ||
Öffentlicher Raum | 107 | 90 | ||
Kommunikation | 64 | 53 | ||
Sonstiges | 34 | 19 | ||
Veranstaltung | 19 | 18 | ||
Produkt | 13 | 10 | ||
Dienstleistung | 12 | 3 | ||
Arbeitsplatz | 10 | 8 | ||
Summe | 611 | 558 |
Die Bundesfachstelle war 2023 Mitglied in insgesamt 24 Fachgremien und begleitete 9 Forschungsprojekte.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) leistet seit 2019 die regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes.
Das Ziel der Überprüfungen und Beratungen zur digitalen Barrierefreiheit ist, dass die digitalen Angebote öffentlicher Stellen für Menschen mit Beeinträchtigung genauso umfassend zugänglich sind wie für Menschen ohne Einschränkungen.
Die BFIT-Bund arbeitet eng mit Gremien der Bundesregierung und den Überwachungsstellen weiterer EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Im Prüfungsprozess werden Webseiten, Apps, Dokumente und zunehmend auch Software hinsichtlich deren digitaler Barrierefreiheit untersucht. Die Beratung erfolgt unter dem Gesichtspunkt, wie digitale Barrieren vermieden werden können.
2023 | ||
Vereinfachte Prüfung von Webauftritten | 258 | |
Eingehende Prüfungen von Webauftritten | 11 | |
Eingehende Prüfungen von mobilen Anwendungen | 9 | |
Beratung zu Prüfungen | 27 | |
Beratung der Schlichtungsstelle | 5 | |
Kontinuierliche Beratungen | 4 | |
Beratung Bundes- und nachgeordnete Behörden | 109 | |
Sonstige Beratungen | 12 |
2023 | ||
Ausschuss § 5 BITV | ||
Plenum | 4 | |
7 Arbeitsgruppen | 61 | |
Bund-Ländergespräche | ||
Bund-Ländergespräche | 0 | |
AG Überwachungsstellen | 11 | |
UAG Technische Überwachung | 23 | |
UAG Dokumente | 0 | |
AG Durchsetzungsstellen | 2 | |
Teilnahme Expertengremien | ||
DINspec 33429 | 3 | |
Expertenkreis Bundesfachstelle Barrierefreiheit | 1 | |
WADEX | 2 | |
Messeteilnahme bei der 100 x digitalCommunity Convention | 1 | |
Fachgespräch mit Verbänden mit dem zuständigen Referat im BMI zur Fortentwicklung des OZG | 1 | |
Fachgespräch mit IPSOS zum Teilhabepanel der Aktion Mensch | 1 | |
Fachgespräch mit dem Projekt Coptras für digitales Trainingstool für DGS | 1 | |
AG digitale Barrierefreiheit des Unternehmensforums | 2 | |
Beirat zur Evaluation ex-post von Verkehrs -und Mobilitätsgesetzen beim BMI | 2 | |
Mitgliedschaft im Beirat des Projekts Leicht online der Lebenshilfe Hamburg für digitale Barrierefreiheit von Menschen mit Lernschwierigkeiten | 1 | |
Teilnahme und Beratung der AG digitale DACH-Marke für Deutschland des BPA | 2 |
HTW-Vortrag über die BFIT und Testvorgehen (Januar)
Vortrag vor Aufstiegsämtern intern Jobrotation KBS (März)
Vortrag Bayrische Staatskanzlei Exzellenzförderung für Beamte mit EU-Kontext zur praktischen Umsetzung digitaler Barrierefreiheit (EU-Richtlinie 2016/2102 Überwachung und Durchsetzung, allgemeine Awareness) (März)
Vortrag bei Otto zum Thema digitale Barrierefreiheit (April)
Vortrag bei Mutabor zum Thema Digitale Barrierefreiheit und BFSG (April)
Auswärtiges Amt, Digitales Forum Talk und Vortrag zur digitalen Barrierefreiheit (Mai)
Sight City Messe in Frankfurt am Main, Vortrag zum EU-Bericht und neue Publikationen (Mai)
CommIn Community von Microsoft, Vortrag zum BFSG (Mai)
Re-Publika Meetup: Was ist uns digitale Barrierefreiheit Wert (Juni)
SoVD TV Beitrag zur digitalen Barrierefreiheit des Testberichts von Google und Aktion Mensch (Juni)
OZG Erfahrungsaustausch Workshop (August)
IT Erfahrungsaustausch KBS Vortrag zu Publikationen / Vergabeprozess (September)
Panelteilnahme bei der Fachtagung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bei der Hans Böckler Stiftung (Oktober)
Vortrag zum barrierefreien App-Testing beim Paritätischen Wohlfahrtsverband (November)
Vortrag und Livepräsentation - digitale Barrierefreiheit, Teilhabe und Bedeutung beim CEO-Verbund der IT einsetzenden Unternehmen in Deutschland (November)
Podcast „Barriere los!“, Vorstellung der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (November)
Artikel bei Tagesspiegel Background
Artikel bei Netzpolitik.org
Vortrag inklusive Show Case beim VOICE Entscheider-Forum der IT-anwendenden Unternehmen in Deutschland (November)
Workshop gemeinsam mit dem Land Brandenburg und dem Landkreis Oder-Spree zu barrierefreien PDFs auf der Smart Country 2023 (November)
Vortrag beim digitalen Gesundheits- und Pflegekongress des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (November)
Dritter Förderaufruf geht an den Start
Nach den positiven Erfahrungen mit dem ersten und zweiten Förderaufruf hat das BMAS bereits im Sommer 2022 erneut Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Jobcenter aufgerufen, Förderanträge für das Bundesprogramm rehapro einzureichen. 20 der eingereichten Modellprojekte konnte die Fachstelle rehapro in 2023 bewilligen. Die Modellprojekte starten im ersten Quartal 2024 mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren. Der Auftrag des BMAS zur zuwendungsrechtlichen und organisatorischen Abwicklung des Bundesprogramms wurde entsprechend verlängert. Damit administriert die Fachstelle rehapro insgesamt 122 Modellprojekte.
Erste Modellprojekte enden
Im Jahr 2019 begannen die Modellprojekte des Bundesprogramms mit der Erprobung Ihrer Maßnahme. Aufgrund der maximalen Förderdauer von fünf Jahren haben einige Projekte ihre Arbeiten inzwischen beendet. Parallel zur Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung steht damit auch die Diskussion um die Wirksamkeit und Verstetigung erfolgreicher Projektideen im Mittelpunkt der Aufgaben der Fachstelle rehapro.
Wirksamkeit und Verstetigung der innovativen Maßnahmen
Die Erprobung wirksamer Ansätze der Modellprojekte zur Verbesserung der beruflichen Rehabilitation und deren Verstetigung in das Regelgeschäft der Rehabilitationsträger bzw. deren Übertragbarkeit auf andere Jobcenter oder Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist Grundlage der Förderung. Bereits vor Abschluss der ersten Modellprojekte hat das BMAS eine Veranstaltungsreihe ins Leben gerufen, in der die Wirksamkeit und Perspektiven zur Verstetigung und Übertragbarkeit verschiedener Ansätze diskutiert werden und so ein gemeinsamer Lern- und Erkenntnisprozess eingeleitet wird. Neben diesem Diskussionsformat tragen die Zuwendungsempfänger mit einem sogenannten Ergebnisband zur nachhaltigen Sicherung Ihrer Erkenntnisse bei. Die abschließende Auswertung erfolgt durch eine externe Evaluation des Bundesprogramms unter Federführung der Universität Duisburg-Essen.
Finanzielles Gesamtvolumen: | 1 Milliarde Euro | |
Erster Förderaufruf: | Mai 2018 | |
Förderdauer erster Förderaufruf | max. 5,5 Jahre (2019 bis 2025) | |
Zweiter Förderaufruf: | Mai 2020 | |
Förderdauer zweiter Förderaufruf | max. 5 Jahre (2021 bis 2026) | |
Dritter Förderaufruf: | Juli 2022 | |
Förderdauer dritter Förderaufruf | max. 4 Jahre (2024 bis 2028) |
Eingereichte Projektbeschreibungen | 97 | |
Geförderte Projekte | 55 | |
Bewilligte Mittel | 242 Mio. Euro | |
Förderung größtes Projekt | 17,2 Mio. Euro | |
Förderung kleinstes Projekt | 0,2 Mio. Euro |
Eingereichte Projektbeschreibungen | 49 | |
Geförderte Projekte | 48 | |
Bewilligte Mittel | 207 Mio. Euro | |
Förderung größtes Projekt | 21,8 Mio. Euro | |
Förderung kleinstes Projekt | 0,4 Mio. Euro |
Eingereichte Projektbeschreibungen | 26 | |
Geförderte Projekte | 20 | |
Bewilligte Mittel | 62,2 Mio. Euro | |
Förderung größtes Projekt | 9,2 Mio. Euro | |
Förderung kleinstes Projekt | 0,5 Mio. Euro |
1. Förderaufruf (FA) | 2. FA | 3. FA | ||||
Menschen mit komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen | 75 % | 65 % | 50 % | |||
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen | 75 % | 58 % | 65 % | |||
Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Reha-Bedarfen | 75 % | 55 % | 65 % | |||
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen | 47 % | 31 % | 40 % | |||
Andere Personen aus der förderfähigen Zielgruppe | - | - | 60 % |
1. FA | 2. FA | 3. FA | ||||
Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe | 96 % | 73 % | 70 % | |||
Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit | 95 % | 90 % | 90 % | |||
Entgegenwirkung einer drohenden (Teil-)Erwerbsminderung | 85 % | 75 % | 55 % | |||
Vorbeugung einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung | 60 % | 51 % | 75 % | |||
Beseitigung einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit durch Kinder- und Jugendrehabilitation | 5 % | 4 % | 45 % |
1. FA | 2. FA | 3. FA | ||||
Zusammenarbeit der Akteure | 91 % | 86 % | 50 % | |||
Individualisierte Bedarfsorientierung / Leistungserbringung | 89 % | 85 % | 75 % | |||
Frühzeitige Intervention | 75 % | 69 % | 70 % | |||
Nachsorge und Teilhabe | 62 % | 29 % | 70 % | |||
Weitere Themen | 15 % | 16 % | 55 % |
Seit September 2020 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die zuwendungsrechtliche Betreuung von ESF-Förderprogrammen zuständig. Mit dem Aufbau der Fachstelle für Fördermittel des Bundes in der Lausitz wird der Kohleausstieg strukturpolitisch flankiert. Durch Schaffung von Arbeitsplätzen soll die Region gestärkt werden.
Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957 eingerichtet und zählt zum wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrument, um die Beschäftigung von Menschen in Europa nachhaltig zu fördern und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Seine Zielsetzung ist die Förderung besserer Bildung, die Unterstützung durch Ausbildung und Qualifizierung sowie die Unterstützung zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt. Der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde in der Förderperiode 2021-2027 die administrative Betreuung folgender ESF Plus-Bundesprogramme übertragen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Wandel der Arbeit
rückenwind³
KOMPASS
EhAP Plus
WIR
Win-Win
Zukunftszentren
Akti(F) Plus
JUVENTUS
Rat geben
INQA-Coaching
MY TURN
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
BIWAQ V
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Kompetenz Klima
Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Bildungskommunen
Nachhaltig im Beruf
Integration durch Bildung
Bei der Suche nach geeigneten ESF Plus-Programmen unterstützt die ESF-Infostelle sowohl telefonisch als auch per Mail.
Darüber hinaus übernimmt die DV-Verbindungsstelle des Fachbereichs ESF die technische Betreuung des Projektverwaltungssystem „Förderportal Z-EU-S“ für 21 Förderprogramme.
Seit 2023 administriert der Fachbereich Bund Förderprogramme und -projekte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sowie die aus dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Sondervermögen des Ausgleichsfonds nach § 161 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) finanzierten Förderprojekte.
Die folgenden Programme werden sukzessive seit 2023 vom Fachbereich Bund betreut:
Projektförderungen aus „Mitteln des Ausgleichsfonds“ auf Grundlage der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Bundesprogramm zur „Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten“ (Partizipationsfonds)
Projektförderungen auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans 2.0 zu UN-Behindertenrechtskonvention
Projektförderungen im Rahmen des Sports für Menschen mit Behinderungen
Projektförderungen aus dem Ausgabetitel „Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft“
Bundesprogramm zur „Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“
Bundesprogramm „Unternehmen und Verwaltungen der Zukunft: INQA-Experimentierräume“ (INQA-Rahmenrichtlinie)
Projektförderung NRO-Koordinierungsstelle NAP-Branchendialoge bei Germanwatch
Bundesprogramm „Assistenzhunde“
Projektförderungen im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation
Für die technische Abwicklung steht das Förderportal Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung, dass durch den Fachbereich Bund technisch betreut wird.