Sehr geehrter Herr Prill,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich sehr, heute bei Ihnen in Bochum zu sein! Ich bin die stellvertretende Bundewahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Das ist ein Ehrenamt mit Sitz im Bundesarbeitsministerium. Ich wurde im Februar 2022 von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in dieses Amt bestellt. Meine unmittelbare Vorgängerin Daniele Kolbe aus Leipzig wurde zur stellvertretenden Landesvorsitzenden des DGB in Sachsen gewählt. Deshalb schied sie aus diesem Amt aus. Denn der Bundeswahlbeauftragte Peter Weiß und seine Stellvertreterin sind nicht weisungsgebunden - und sie sollen vor allem auch neutral sein. Um Neutralitätskonflikte zu vermeiden, schied Daniela Kolbe Anfang Februar aus. Ich kenne Daniela Kolbe aus unserer gemeinsamen Zeit in der SPD-Bundestagsfraktion, der wir beide bis zum Ende der letzten Wahlperiode angehörten.
Ehrenamt!
Das ist das Schlüsselwort! In vielen Bereichen unserer Gesellschaft ist das Ehrenamt nicht wegzudenken. Und ohne Ehrenamtliche funktioniert bisweilen gar nichts. Dies gilt auch für die DRV Knappschaft-Bahn-See. Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, auch die Knappschaft sei doch eine große „Behörde“ mit unendlich vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ja! Das Hauptamt trägt die Knappschaft, aber das Ehrenamt prägt sie.
Ohne Sie, die über 900 Ehrenamtlichen bundesweit, könnte die Knappschaft nicht funktionieren - ja gar nicht existieren! Denn unsere Rentenversicherungsträger, zu denen die Knappschaft ja auch gehört - aber auch die anderen Sozialversicherungsträger - haben selbstverwaltete Kerne, ohne die kein Sozialversicherungsträger existieren könnte.
Historisch!
Dieses Modell ist bei uns historisch so gewachsen. Das gilt insbesondere für die Knappschaft, die Mutter bzw. Blaupause aller Sozialversicherungen bei uns!
Das Etablieren eines solches Systems von Sozialversicherungen mit Selbstverwaltung war keinesfalls selbstverständlich. Auch wenn bei der Knappschaft die Idee über 750 Jahre zurückreicht, so war es bei den anderen Sozialversicherungen Reichskanzler Otto von Bismarck, der -wohl in Anlehnung an das Knappschaftsmodell- die Sozialversicherungen als staatliche Organisationen mit Steuerfinanzierung einführen wollte - ein Projekt, das er mit der Kaiserlichen Botschaft von 1881 auf den Weg brachte. Für sein Reformprojekt benötigte er jedoch die Unterstützung und Zustimmung des Reichstages. Allerdings bevorzugte eine Mehrheit der Abgeordneten eine staatsfernere Lösung, wohl weil man sie ja von der Knappschaft kannte und erfolgreich praktizierte. Darum setzte sich letztlich das Konzept des Versicherungsprinzips mit einer Selbstverwaltung durch.
Die Selbstverwaltung mit Repräsentanten der Versicherten und der Arbeitgeber ist heute ein unverzichtbares Strukturelement bei der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) sowie bei der Knappschaft, der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung.
Unsere Sozialversicherungsträger haben ganz wesentlich zum Erfolg des sozialen Netzes in Deutschland beigetragen. Ihre Verlässlichkeit basiert auch auf dem Verantwortungsbewusstsein und dem Engagement der Selbstverwaltungen mit gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber.
Ohne Sie geht es nicht! Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen für Ihr Engagement danken. Der Dank gilt natürlich auch den Mitgliedern ihres ehrenamtlichen Vorstandes, Frau Glänzer, die leider heute nicht hier sein kann, und Herrn Weberink, den ehrenamtlichen Rentenberaterinnen und Rentenberatern sowie den Vertrauenspersonen, die eine enorme Arbeit leisten und den Mitgliedern der Widerspruchsausschüsse. Ich weiß, was Sie gerade auch hier leisten müssen, denn ich war auch einmal Mitglied eines Widerspruchsausschusses.
Leider nimmt die Öffentlichkeit Ihr Engagement viel zu wenig zur Kenntnis - außer es kommt zu Problemen!
Die Politik denkt an Sie!
Auch wenn die politischen Mühlen in Deutschland langsam mahlen und der Föderalismus manchmal als Hemmschuh betrachtet wird, wurden Sie von der Politik nicht vergessen. In der letzten Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Reform beschlossen, die auch Ihre Arbeitsbedingungen im Blick hatte.
Freistellungsregelungen für Dienst in den Selbstverwaltungsorganen
Die Freistellungsregelungen, die letztlich auch Ausdruck der Bedeutung des Amtes sind, weil man die Arbeit nicht einfach so nebenher machen kann, wurden präziser gefasst. Sie gelten für Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen, Mitglieder der besonderen Ausschüsse. Die betreffenden Personen sind für die Zeiten der Ausübung ihres Ehrenamtes von der Arbeit/Dienst freizustellen, es sei denn, dem stünden dringende betriebliche bzw. dienstliche Belange entgegen. Der Arbeitgeber muss allerdings frühzeitig informiert werden.
Freistellungsregelungen für Maßnahmen der Fortbildung
Die Freistellungsregelungen zur Fortbildung sind vollkommen neu. Sie hat es früher nicht gegeben. Sie gelten für den gleichen Personenkreis, wie eben genannt: Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen, Mitglieder der besonderen Ausschüsse.
Die betreffenden Personen erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen pro Kalenderjahr. Wird zusätzlich zu dieser Fortbildungsfreistellung noch Bildungsurlaub nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer genommen, dürfen insgesamt aber nicht mehr als 8 Arbeitstage Fortbildungsurlaub im Jahr genommen werden. Den Verdienstausfall trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherungsträger. Die betreffenden Personen sind für die Zeiten der Fortbildung von der Arbeit/dem Dienst freizustellen, außer -wie gesagt-, dem stünden dringende betriebliche/dienstliche Belange oder bereits genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegen.
Sie, die Vertreterversammlungen bzw. die Verwaltungsräte beschließen, welche Inhalte die Fortbildungsmaßnahmen haben können. Die Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter können an Fortbildungsveranstaltungen ihres Versicherungsträgers, aber auch an Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter teilnehmen.
Wie wird man Mitglied einer Vertreterversammlung?
Wie wird man Mitglied der Vertreterversammlung der DRV Knappschaft-Bahn-See? Der Vorgang heißt Sozialwahl. Und bei dieser gibt es zwei Möglichkeiten: Es gibt eine Wahl ohne Wahlhandlung, wie bei der Knappschaft 2017 auf der Versicherten- und der Arbeitgeberseite oder auch bei der DRV Bund auf der Arbeitgeberseite. Und es gibt die Durchführung einer Wahl, wie sie bei der DRV Bund stattgefunden hat mit 28,9 Millionen Wahlberechtigten und 8,7 Millionen Wählerinnen und Wählern. Übrigens: Die Versichertenseite bei der DRV Saarland wurde auch direkt gewählt.
Das Gesetz sieht beide Möglichkeiten vor und in früheren Jahren wurde bei der Knappschaft auch tatsächlich gewählt.
Die Sozialwahlen sind eine gute Gelegenheit, auf dieses besondere Ehrenamt aufmerksam zu machen. Dies gelingt dann umso mehr, wenn tatsächlich direkte Abstimmungen stattfinden. Ohne diese Abstimmungen gäbe es für die Sozialwahlen und damit für die Selbstverwaltungen kaum Aufmerksamkeit.
Keine Angst vor Sozialwahlen!
Die eine bzw. der andere bei der Knappschaft sieht möglicherweise mit gemischten Gefühlen auf den 17. November 2022. Bis dahin können die Vorschlagslisten eingereicht werden.
Wir als Bundeswahlbeauftragte haben das ja nicht in der Hand. Wir entscheiden nicht über Wahl oder Nicht-Wahl, das heißt Friedenswahl. Ich möchte Ihnen aber gerne die Angst nehmen. Die DRV Saarland war vor 6 Jahren zunächst auch nicht gerade begeistert. Als die Wahlen dann gut gelaufen sind, waren alle dann doch zufrieden. Und denken Sie daran: Sie haben mit der DRV Bund einen absolut erfahrenen Partner, der Ihnen über alle Klippen hinweghelfen würde.
Jetzt stehen die Sozialwahlen 2023 an! Heute in einem Jahr dürften alle Stimmen ausgezählt sein. Der größte Träger braucht immer am längsten. Das ist die DRV Bund. Dort dauert es etwa zwei Wochen, dann sind die - 2017 waren es 8,7 Millionen Stimmen - ausgezählt.
Zug auf dem Gleis!
Wir, die beiden Bundeswahlbeauftragten, haben den Zug auf Gleis gestellt: Der Wahltag wurde auf den 31. Mai 2023 festgelegt. Daran orientiert sich der Wahlkalender, der die einzelnen Schritte bis zum Zusammentreten der neuen Gremien beschreibt. Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmerorganisationen wurde von den Bundeswahlbeauftragten die allgemeine Vorschlagsberechtigung erteilt. Die Wahlausschreibung des Bundeswahlbeauftragten erfolgte am 1. April 2022. Das war dann der Starschuss zu den Sozialwahlen 2023.
Jetzt ist die hohe Zeit der Listenträger. Jetzt ist es ihre Aufgabe, die Kandidatinnen und Kandidaten für die Sozialwahlen zu suchen und zu gewinnen. Aus diesen werden dann die Vorschlagslisten aufgestellt.
40 %-Geschlechterquote
Allerdings: Es gibt bei dieser Wahl eine hohe Hürde - die 40 %-Geschlechterquote. Im Bereich der Renten- und Unfallversicherungsträger ist sie nicht verpflichtend. Man muss allerdings begründen, warum die Quote nicht erreicht wurde. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die 40-%-Quote eine Muss-Vorschrift auf der Arbeitgeber- und der Versichertenseite. Bei der Knappschaft gilt jedoch die Besonderheit, dass Sie trotz Krankenversicherungsteil als Rentenversicherungsträger gelten - und somit die Frauenquote nur eine Soll-Vorschrift ist.
Bei den letzten Sozialwahlen 2017 lag der durchschnittliche Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger bei knapp über 20 %. Ich appelliere gerade auch an die Gewerkschaften sich bei der Listenaufstellung anzustrengen; ich ermutige natürlich auch die Arbeitgeberverbände. 20 % - Frauenanteil auch bei der Knappschaft ist im Jahr 2023 wirklich nicht mehr zeitgemäß!
Listenaufstellung - Transparenzregeln
Neu sind auch die sogenannten Transparenzregeln bei der Listenaufstellung. Viele Listenträger tun sich damit schwer. Ich will hier gar nicht ausführlich darauf eingehen. Aber es lässt sich alles machen.
Listenzusammenlegung
Der Termin für die Listenzusammenlegung ist vorgezogen worden. Nach dem 17. November 2022 geht nichts mehr. Noch bei den letzten Sozialwahlen wurden die Vorschlagslisten in der sogenannten Zulassungssitzung des Wahlausschusses zusammengelegt. Dies geht jetzt nicht mehr. Das muss jetzt alles vor dem 17. November 2022, 18 Uhr, stattfinden.
Halbierung der Unterstützerunterschriften
Als Gesetzgeber wollten wir, dass es doch beim einen oder anderen Sozialversicherungsträger zu Wahlen kommt. 2017 fanden bei 161 Sozialversicherungsträgern die Sozialwahlen statt. Es gab jedoch nur bei 10 Sozialversicherungsträgern Wahlen mit Wahlhandlung, beim Rest fanden sogenannte Friedenswahlen statt. 10 von 161. Das ist doch zu wenig, wenn man es gesellschaftspolitisch sehen will. Wahlen und ihr Ausgang haben ja auch Bedeutung für das zu wählende Organ! Deshalb wurde die Anzahl der notwendigen Unterstützerunterschriften für neue und freie Listen in etwa halbiert.
Modellprojekt Online-Wahlen
Nach jahrelanger Diskussion hat der Gesetzgeber bei den Sozialwahlen 2023 als Modellprojekt Online-Wahlen zugelassen. Allerdings nicht bei den Rentenversicherungsträgern, also auch nicht bei der Knappschaft, sondern ausschließlich auf der Versichertenseite der gesetzlichen Krankenkassen. 15 Krankenkassen, die an dieser Form des Votings Interesse haben und gemeinsam über 20 Millionen Menschen versichern, haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Allerdings ergibt sich aus der Mitgliedschaft kein Zwang, eine Wahl mit Wahlhandlung durchzuführen. Es werden also nicht alle 15 Krankenkassen eine echte Online-Wahl durchführen.
Allerdings, davon bin ich überzeugt, wird diese Online-Wahl viel Aufmerksamkeit erhalten, weil sie bis dahin die größte Online-Wahl in Deutschland sein würde. Selbst der Bundeswahlleiter, zuständig für die Bundestagswahlen, hat Interesse signalisiert. Wir werden sehen wie es läuft.
Sind die Online-Wahlen ein Erfolg, dann sind die Chancen groß, dass bei den Sozialwahlen 2029 auch bei den Rentenversicherungen Online-Wahlen angeboten werden, sofern sie Interesse haben und ihre Satzung entsprechend ändern.
Wir stellen aber auch fest, dass sich so mancher Arbeitgeberverband für das Modellprojekt interessiert, weil man dort darüber nachdenkt, auch die Wahlen bei der IHK online stattfinden zu lassen. Es ist also spannend und interessiert viel mehr Menschen, als die am Projekt beteiligten Kassen.
Werbung!
Bei den letzten Sozialwahlen ist es den Bundeswahlbeauftragten gelungen, auch Versicherungsträger, die keine Urwahlen durchgeführt hatten, dafür zu gewinnen, für die Sozialwahlen zu werben. Denn sie haben mit Sicherheit Versicherte, die Mitglied einer wählenden Krankenkasse sind.
Gute Wahlbeteiligung!
Auch diejenigen, die keine Wahl durchführen, haben ein Interesse an einer guten Wahlbeteiligung. Eine niedrige Wahlbeteiligung lässt in der Politik, bei den Medien und bei interessierten Kreisen den Eindruck entstehen, die Selbstverwaltung interessiere niemand! Und der nächste Satz wäre: Dann kann man sie auch abschaffen! Deshalb sind erfolgreiche Sozialwahlen so wichtig! Auch für diejenigen, die nicht wählen. Erfolgreiche Sozialwahlen stärken den Status der ur- und friedensgewählten Selbstverwaltungen.
Selbstdarstellung der Selbstverwaltungen
2019 hat die Geschäftsstelle der damaligen Bundeswahlbeauftragten untersucht, wie gut - oder schlecht - die Selbstverwaltungen in den Medien der Sozialversicherungsträger dargestellt werden. Da gab es Licht und Schatten. Ich appelliere an alle Selbstverwaltungen, die eigene Selbstdarstellung kritisch zu überprüfen. Man kann sich bei anderen Versicherungsträgern das eine oder andere abschauen. Man kann die Selbstdarstellung auch gesellschaftspolitisch einordnen: Wird die Versicherung als eine Versichertengemeinschaft oder lediglich als fremde Institution gesehen, an die man einen Teil des Lohnes abführen muss?
Die Zukunft der sozialen Selbstverwaltung hängt von der Frage ab, ob diese bei den Versicherten wieder mehr Ansehen und Wertschätzung gewinnt. Mehr bürgerschaftliches Engagement, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Demokratie - das sind die Forderungen unserer Zeit.
Die soziale Selbstverwaltung macht all dies möglich. Denn hier kann man zeigen, was alles von uns unten möglich gemacht wird! Doch die Selbstverwaltung muss ihr Potenzial auch in die Praxis umsetzen und ihr Wirken in die Öffentlichkeit tragen. Die Alternative zur sozialen Selbstverwaltung wäre der Staatsapparat.
Zum Schluss – Mehr Rechte!
Ein weiteres Thema, das sich aufdrängt, ist die Frage der Kompetenzen der sozialen Selbstverwaltung. Letztlich entscheidet sich an dieser Frage die Zukunft der sozialen Selbstverwaltung. Es bedarf einer Trendumkehr, wie sie schon im Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011 der damalige Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Gerald Weiß, und sein Stellvertreter Klaus Kirschner gefordert haben: „Die Tendenz der letzten Jahrzehnte, die der Selbstverwaltung zunehmend Kompetenzen entzogen hat, sollte gestoppt und umgekehrt werden. Der Selbstverwaltung sollten wieder mehr Rechte übertragen und diese damit gestärkt werden.“
Gerald Weiß und Klaus Kirschner haben im Schlussbericht 2011 auch konkrete Vorschläge unterbreitet, welche Kompetenzen der Selbstverwaltung wieder gestärkt oder neu verankert werden könnten.
Für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung machten sie folgende Vorschläge: Die Festsetzung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung sollte künftig in einem gestuften Verfahren stattfinden, in das die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung, also auch die Knappschaft, mit beratender Stimme eingebunden wird. Die Selbstverwaltung sollte die Voraussetzungen zur Rehabilitation und die jährliche Festsetzung des Umfangs des medizinisch notwendigen Reha Budgets selbst festlegen. Die Selbstverwaltung sollte an der Festsetzung der Mindest- und Höchstgrenzen für die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung beteiligt werden.
Plädoyer
Die politisch Verantwortlichen in Regierungen und Parlamenten müssen sich immer wieder klarmachen, dass auch sie ein grundsätzliches Interesse an einer starken Selbstverwaltung haben. Viele Angelegenheiten des Verwaltungsalltags der Träger fangen die Selbstverwaltungen auf. Die Politik kann froh sein, dass sie in diesen Fragen nicht der erste Ansprechpartner ist.
Die Politik sollte durch Akte der Wertschätzung deutlich machen, wie wichtig ihr das Engagement der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ist. Zugleich müssen die Selbstverwaltungen dafür sorgen, dass ihre Arbeit in den eigenen Medien der Träger gebührend dargestellt wird.
Die öffentlich-rechtlichen Medien besitzen einen Bildungsauftrag, den sie in Sachen Selbstverwaltung leider nicht nachkommen. Auch das muss sich ändern.
Besonders schwach verbreitet ist das Wissen über das soziale Sicherungswesen in Deutschland, insbesondere die soziale Selbstverwaltung, bei jungen Leuten. Künftig sollte es zum Bildungsauftrag jeder weiterführenden Schulart gehören, über das Sozialversicherungssystem - einschließlich der Selbstverwaltungen - zu informieren. Das Thema Sozialversicherungen und soziale Selbstverwaltung sollte unbedingt in den Bildungsplänen seinen gebührenden Platz finden.
Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter sind auch sachkundige Personen, die man in den Unterricht einladen kann. Das sollte offensiv angeboten werden. Trotz aller Widrigkeiten steht für mich fest: Die Soziale Selbstverwaltung wird eine erfolgreiche Zukunft haben. Aber hierfür müssen sich Politik und Selbstverwaltungen noch kräftig ins Zeug legen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!