Am 20. Dezember 2002 hat der Gesetzgeber die damalige Bundesknappschaft mit der Errichtung der Minijob-Zentrale im Zuge der Umsetzung der Hartz-II-Reformen beauftragt. Innerhalb eines Vierteljahres musste seinerzeit eine völlig neue Behörde aufgebaut werden. Am 1. April 2003 ging die Minijob-Zentrale pünktlich an den Start.
Seither ist sie die zuständige Einzugsstelle für das Beitrags- und Meldeverfahren zur Sozialversicherung für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und – falls vom Arbeitgeber gewünscht – auch für den Einzug der Pauschsteuer verantwortlich. So wird das Beitrags- und Meldeverfahren für Minijobberinnen und Minijobber nicht getrennt von der Sozialversicherung und den Steuerbehörden durchgeführt, sondern einheitlich und bundesweit von der Minijob-Zentrale unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. In Bezug auf die Betreuung der Anzahl der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist die Minijob-Zentrale heute die größte Einzugsstelle Deutschlands. Rund jeder zweite Arbeitgeber hat mindestens eine Beschäftigung dort gemeldet.
20 Jahre Minijob-Zentrale bedeutet 20 Jahre erfolgreiche Arbeit in einem nachgefragten Bereich des Arbeitsmarktes und 20 Jahre Verlässlichkeit im Beitragseinzug für Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Neuregelung der Minijobs hat seit 2003 geringfügige Beschäftigung aus der Ecke der Schwarzarbeit herausgeholt, für eine deutliche Entbürokratisierung und Reduzierung von Verwaltungskosten gesorgt und die Minijobberinnen und Minijobber unter die Obhut der Sozialversicherung gestellt.
Rund 7 Millionen Minijobberinnen und Minijobber, rund 2 Millionen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, jährlich mehr als 10 Millionen Besuche auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale und rund 60 Millionen Impressions in den Sozialen Medien, 1,6 Millionen Anrufe, von denen rund 80 Prozent unmittelbar angenommen und erledigt werden, sowie jährlich insgesamt 3,7 Millionen digitalisierte Dokumente und rund 350.000 beantwortete E-Mails sind Beleg für die große Nachfrage an der Arbeit der Minijob-Zentrale.
Die bereits seit vielen Jahren vollständig digitalisierten Arbeitsabläufe der Minijob-Zentrale werden insbesondere von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geschätzt. Eine Arbeitgeberbefragung zur Minijob-Zentrale der START-Forschungsgesellschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Minijob-Zentrale deutlich moderner, zuverlässiger und kompetenter wahrgenommen wird als andere öffentliche Einrichtungen. Die erfolgreichen Auftritte der Minijob-Zentrale in den Sozialen Medien und die hohe Nutzung der Informationsangebote durch die Minijobber selber zeigen, dass die Minijob-Zentrale auch bei den Beschäftigten eine hohe Wertschätzung als Einzugsstelle und Teil der Sozialversicherung und Steuerverwaltung genießt.
Die Minijob-Zentrale hat in den vergangenen 20 Jahren auch einen beachtlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität unserer Sozialsysteme geleistet. Seit dem Jahr 2003 hat sie rund 130 Milliarden Euro zugunsten der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitgeber- und Unfallversicherung, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Steuerverwaltung eingezogen.
Die Minijobs haben sich im Laufe der Jahre zu einem wichtigen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Dabei ist die Anzahl der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich in den letzten 20 Jahren beinahe unverändert geblieben – von einer Delle in der Coronazeit abgesehen. Gestiegen sind hingegen die Minijobber in Privathaushalten: von knapp 30.000 angemeldeten Haushaltshilfen im April 2003 auf zwischenzeitlich mehr als 300.000.
Im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte hat es bei den Minijobs wichtige Reformen gegeben: Die Verdienstgrenze wurde zwei Mal angehoben, die Rentenbeitragsaufstockung vereinfacht und der Mindestlohn wurde auch auf alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse übertragen.
Die Aufgaben der Minijob-Zentrale werden heute von insgesamt 1.600 Beschäftigten an den Standorten Cottbus und Essen wahrgenommen.
„Die Minijob-Zentrale ist eine verlässliche und angesehene Institution und kann heute, 20 Jahre nach ihrer Gründung, eine positive Bilanz ziehen.“
Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung
31.12.2022 | ||
Arbeitgeber*innen insgesamt | 2.133.140 | |
davon im gewerblichen Bereich | 1.834.452 | |
davon in Privathaushalten | 298.688 | |
Minijobber*innen insgesamt | 6.828.755 | |
davon im gewerblichen Bereich | 6.552.253 | |
davon in Privathaushalten | 276.502 | |
Struktur der Minijobber*innen | ||
Gewerblicher Bereich | ||
Männer | 43,0 % | |
Frauen | 57,0 % | |
Privathaushalte | ||
Männer | 11,3 % | |
Frauen | 88,7 % | |
Durchschnittsalter der Minijobber*innen | ||
Gewerblicher Bereich | ||
unter 25 Jahre | 18,2 % | |
25 bis 65 Jahre | 65,3 % | |
älter als 65 Jahre | 16,5 % | |
Privathaushalte | ||
unter 25 Jahre | 3,1 % | |
25 bis 65 Jahre | 78,0 % | |
älter als 65 Jahre | 18,9 % |
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 1.145.770 | |||
Gastgewerbe | 826.948 | |||
Gesundheits- und Sozialwesen | 752.097 | |||
Verarbeitendes Gewerbe | 454.887 | |||
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 814.564 |
Durchschnittsentgelte | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | ||||||||
Minijobs im gewerblichen Bereich | 288,04€ | 300,40€ | 303,75€ | 309,28€ | 312,64€ | 320,35€ | 310,17€ | 324,19€ | ||||||||
Minijobs in Privathaushalten | 182,38€ | 182,31€ | 182,52€ | 182,40€ | 184,02€ | 187,13€ | 193,98€ | 198,15€ |
Gesamtbetrag | 8,20 Mrd. Euro | |||
davon | ||||
Rentenversicherung | 4,16 Mrd. Euro | |||
Krankenversicherung | 3,27 Mrd. Euro | |||
Einheitliche Pauschsteuer | 0,5 Mrd. Euro | |||
Arbeitgeberversicherung | 0,24 Mrd. Euro | |||
BA-Insolvenzgeldumlage | 0,03 Mrd. Euro |
(in Milliarden Euro)