Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat in den vergangenen Jahren über ihr Kerngeschäft in der Rentenversicherung, der Kranken- und Pflegeversicherung und der Gesundheitsversorgung, der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung hinaus weitere Aufgaben durch den Gesetzgeber bzw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen bekommen. Diese neuen Aufgaben und Arbeitsbereiche sind in Fachstellen abgebildet.
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (seit 2016),
Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (seit 2019),
Fachstelle rehapro (2017 bis 2027),
Fachstelle für Fördermittel des Bundes mit den Fachbereichen „Europäischer Sozialfonds“ (seit 2020) und „Bund“ (seit 2023),
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds (seit 2023)
Darüber hinaus betreibt die Knappschaft-Bahn-See im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Geschäftsstelle der Stiftung für Anerkennung und Hilfe (bis 30. Juni 2023).
„Die Knappschaft-Bahn-See bietet ein vielfältiges Angebot sozial- und gesundheitspolitische Leistungen an und ist damit einzigartig in Deutschland. Sie hat sich von einem herkömmlichen Sozialversicherungsträger zu einem Träger mit vielen Bereichen sozialer Wertschöpfung weiterentwickelt.“
Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit ist seit dem Jahr 2016 die zentrale Anlaufstelle zu Fragen der Barrierefreiheit. Hier wird das Wissen über die Umsetzung von Barrierefreiheit zusammengeführt und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Barrierefreiheit herzustellen, ist ein fortlaufender Prozess. Sie entsteht nicht von heute auf morgen, sondern schrittweise. Über die Erstberatung unterstützt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit vorwiegend öffentliche Stellen im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie berät die Bundesbehörden bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der Barrierefreiheit, zum Beispiel bei der Planung von Gebäuden, bei Fragen zu barrierefreien Websites und Dokumenten, zur Deutschen Gebärdensprache und zur Leichten Sprache. Darüber hinaus beantwortet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auch Fragen der Wirtschaft, von Institutionen und Verbänden sowie der Öffentlichkeit.
Über die Erstberatung hinaus stellt die Bundesfachstelle insbesondere den Bundesressorts regelmäßig vertieftes Fachwissen zur Verfügung, um die zahlreichen Vorhaben der Bundesregierung zur Herstellung von Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu unterstützen.
Kontaktaufnahmen nach Zielgruppen
2022 | 2021 | |||
Zivilgesellschaft | 213 | 188 | ||
Land1 | 139 | 131 | ||
Wirtschaft | 137 | 125 | ||
Bund2 | 110 | 144 | ||
Behindertenverband | 28 | 14 | ||
Summe | 627 | 602 |
1 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen
2 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
Erstberatung nach Zielgruppen
2022 | 2021 | |||
Zivilgesellschaft | 183 | 154 | ||
Land1 | 129 | 111 | ||
Wirtschaft | 120 | 108 | ||
Bund2 | 102 | 132 | ||
Behindertenverband | 24 | 11 | ||
Summe | 558 | 516 |
1 Einschließlich landesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Kommunen, und unabhängig davon, ob sie Bundesrecht ausführen
2 Einschließlich bundesunmittelbare Anstalten, Stiftungen und Körperschaften d. ö. R. und Beliehene
In den beiden folgenden Grafiken gibt es keine Vergleichswerte zum Jahr 2021. Grund dafür ist, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit im Jahr 2022 die statistische Erfassung verändert und an die Teilhabeberichterstattung der Bundesregierung angeglichen hat.
Erstberatung nach Lebensbereich
2022 | ||
Verwaltung | 213 | |
Alltägliche Lebensführung | 163 | |
Arbeitswelt | 54 | |
Freizeit, Kultur und Sport | 37 | |
Politische und gesellschaftliche Teilhabe | 36 | |
Bildung und Ausbildung | 26 | |
Nicht spezifiziert | 14 | |
Gesundheit | 12 | |
Sicherheit und Schutz der Person | 3 | |
Summe | 558 |
Erstberatung nach Gestaltungsbereich
2022 | ||
Informationstechnik | 212 | |
Bauen/Wohnen | 145 | |
Öffentlicher Raum | 90 | |
Kommunikation | 53 | |
Sonstiges | 19 | |
Veranstaltung | 18 | |
Produkt | 10 | |
Arbeitsplatz | 8 | |
Dienstleistung | 3 | |
Summe | 558 |
Die Bundesfachstelle war 2022 Mitglied in insgesamt 20 Fachgremien und begleitete 6 Forschungsprojekte.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) leistet seit 2019 die regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes.
Das Ziel der Überprüfungen und Beratungen zur digitalen Barrierefreiheit ist, dass die digitalen Angebote öffentlicher Stellen für Menschen mit Beeinträchtigung genauso umfassend zugänglich sind wie für Menschen ohne Einschränkungen.
Die BFIT-Bund arbeitet eng mit Gremien der Bundesregierung und den Überwachungsstellen weiterer EU-Mitgliedstaaten zusammen.
Im Prüfungsprozess werden Webseiten, Apps, Dokumente und zunehmend auch Software hinsichtlich deren digitaler Barrierefreiheit untersucht. Die Beratung erfolgt unter dem Gesichtspunkt, wie digitale Barrieren vermieden werden können.
Prüfung und Allgemeine Beratung
2022 | ||
Vereinfachte Prüfung von Webauftritten | 174 | |
Eingehende Prüfungen von Webauftritten | 11 | |
Eingehende Prüfungen von mobilen Anwendungen | 9 | |
Beratung zu Prüfungen | 28 | |
Beratung der Schlichtungsstelle | 2 | |
Kontinuierliche Beratungen | 4 | |
Beratung Bundes- und nachgeordnete Behörden | 115 | |
Sonstige Beratungen | 18 |
Leitung bzw. Teilnahme mit Input von Ausschüssen und Gremienarbeit
2022 | ||
Ausschuss § 5 BITV | ||
Plenum | 3 | |
7 Arbeitsgruppen | 60 | |
Bund-Ländergespräche | ||
Bund-Ländergespräche | 0 | |
AG Überwachungsstellen | 11 | |
UAG Technische Überwachung | 20 | |
UAG Dokumente | 5 | |
AG Durchsetzungsstellen | 2 | |
Teilnahme Expertengremien | ||
DINspec 33429 | 1 | |
Expertenkreis Bundesfachstelle Barrierefreiheit | 1 | |
WADEX | 2 | |
Inklusionisten Vorstellung Förderprogramm zur digitalen Barrierefreiheit bei Beauftragen des Bundes für Menschen mit Behinderungen | 1 | |
Teilnahme Experteninterview zur Evaluation des BGG | 1 | |
Teilnahme Experteninterview review on EU RL 2016/2102 durch EU-COM | 1 | |
Interview zur digitalen Barrierefreiheit für eine Handelsblatt-Publikation | 1 | |
CDR-Initiative Corporate Diversity Responsibility – Projekt des Bundeswirtschaftsministeriums | 1 |
Vorträge
Vortrag bei der Zero-Conference in Wien zum European Accessibility Act (Februar 2022)
Vortrag beim Auswärtigen Amt - Praxisnetzwerk Diversität: „Ausgesprochen vielfältig: Vielfaltssensible Sprache“ (April 2022)
Vortrag und Workshop zur Sprache in der digitalen Barrierefreiheit mit Schwerpunkt Leichten Sprache (April 2022)
Vortrag und Beratung bei der Medienwerkstatt der Alice Salomon Hochschule Berlin (April 2022)
SightCity Vortrag zum EU-Bericht (Mai 2022)
Vortrag digitale Barrierefreiheit und Umsetzung § 12c Absatz 1 bei der Versammlung der Gesamtschwerbehindertenvertretung des Bundes (Mai 2022)
Webinar des Ausschusses von AG Software und AG mobile Anwendungen, Vorstellungen der Publikationen (Juni 2022)
Vortrag beim internen IT-Erfahrungsaustausch der KBS zu aktuellen Publikationen und Fortschritten innerhalb der KBS (August 2022)
Keynote bei den Axes4 PDF-Days in Berlin (September 2022)
Vortrag bei der Jobrotation der KBS, interne Fortbildungsgruppe (September 2022)
Panel und Vortrag bei der IAAP EU und dem European Disability Forum zur WAD anniversary 2022 (September 2022)
Google Web Accessibility Day, Vorstellung BFIT-Bund und Vorstellung Testverfahren (Oktober 2022)
Vortrag bei der smart country convention 2022 in Berlin Messe (Oktober 2022)
Google Web Accessibility Day in München, Vorstellung BFIT-Bund und Vorstellung Testverfahren und Best Practice (November 2022)
Webinar zur Vorstellung des Entwurfs des Barrierefreie Userinterface Elemente Leitfadens (Dezember 2022)
Vortrag bei der HAM München für Wirtschaftsinformatiker (Dezember 2022)
Nach einem positiven Zwischenfazit zum ersten und zweiten Förderaufruf im Bundesprogramm rehapro wurden mit der Veröffentlichung des dritten Förderaufrufs im Juli 2022 weitere Möglichkeiten geschaffen, innovative Maßnahmen zur Rehabilitation zu erproben.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See trägt mit der Administration des Bundesprogramms rehapro dazu bei, innovative Konzepte innerhalb der Rehabilitationslandschaft auf den Weg zu bringen, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in verbesserter Weise zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen die Modellprojekte des ersten und zweiten Förderaufrufs weiterhin vor große Herausforderungen. Der nunmehr dritte Förderaufruf befindet sich aktuell im Prüfprozess und startet voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024.
Zweiter Förderaufruf
Der zweite Förderaufruf wurde im Mai 2020 veröffentlicht. Nach eingehender Prüfung der eingereichten Projektideen und Förderanträge wurde im Dezember 2021 der letzte Förderbescheid für die zweite Förderperiode erlassen. Insgesamt bewilligte die Fachstelle rehapro 48 Modellprojekte mit einem Fördervolumen von rund 233 Millionen Euro und einer Förderdauer von bis zu fünf Jahren. 21 Modellprojekte sind hierbei dem Rechtskreis SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) und 27 Modellprojekte dem Rechtskreis SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) zuzuordnen. Die ersten Modellprojekte starteten bereits Anfang November 2021. Bis Anfang April 2022 nahmen die übrigen Projekte sukzessive ihre Arbeit auf. Die Projektadministration durch die Fachstelle rehapro erfolgt seitdem sowohl für die erste als auch für die zweite Förderwelle.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Die Modellprojekte des ersten Förderaufrufs erhielten im Jahr 2021 die einmalige Möglichkeit, eine Verlängerung ihres Projekts um längstens sechs Monate bei der Fachstelle rehapro zu beantragen, um pandemisch bedingte Verzögerungen zu kompensieren. Zudem erfolgte eine einmalige, erneute Bereitstellung nicht verbrauchter Mittel aus dem Haushaltsjahr 2021 in 2022, um etwaige Verzögerungen auch in finanzieller Hinsicht auffangen zu können. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs wurden die Antragstellenden dazu angehalten, die veränderten Rahmenbedingungen bei der Konzeption ihres Projekts zu berücksichtigen.
Dritter Förderaufruf
Im Juli 2022 wurde der dritte Förderaufruf des Bundesprogramms rehapro im Bundesanzeiger veröffentlicht. Als besonderer inhaltlicher Impuls wurde in diesen Förderaufruf unter anderem die Erprobung innovativer Ansätze zur Digitalisierung aufgenommen.
Für die Modellprojekte des dritten Förderaufrufs stellt der Gesetzgeber Mittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderdauer der Projekte beträgt maximal vier Jahre. Bis Ende September 2022 war es den antragsberechtigten Rentenversicherungsträgern und Jobcentern möglich, eine Projektskizze mit ihrer Projektidee bei der Fachstelle rehapro einzureichen.
Nach Abschluss des vorgelagerten Skizzenverfahrens sind im Rahmen des dritten Förderaufrufs insgesamt 26 Projektanträge bei der Fachstelle rehapro eingegangen. Hiervon können 11 Projektanträge dem Rechtskreis SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende) und 15 Projektanträge dem Rechtskreis SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung) zugeordnet werden. Eine Förderentscheidung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird voraussichtlich im März 2023 erfolgen. Im Anschluss wird mit einer vertieften fachlich-inhaltlichen Prüfung der förderfähigen Projektanträge durch die Fachstelle rehapro begonnen. Die ausgewählten Modellprojekte sollen Anfang des Jahres 2024 an den Start gehen.
Verstetigung und Erkenntnisgewinn
Vor dem Hintergrund, dass sich einige der Modellprojekte des ersten Förderaufrufs bereits in ihrer Abschlussphase befinden oder bereits beendet sind, wird sich die Fachstelle zukünftig noch stärker mit den Schwerpunkten Erkenntnisgewinn und geplante Verstetigung beschäftigen. Hierbei gilt es insbesondere, gewonnene Erkenntnisse zu sichern und die Umsetzung der Pläne zur Verstetigung voranzutreiben.
Bundesprogramm rehapro
Finanzielles Gesamtvolumen: | 1 Milliarde Euro | |
Erster Förderaufruf: | Mai 2018 | |
Förderdauer erster Förderaufruf | 5 Jahre (2019 bis 2025) | |
Zweiter Förderaufruf: | Mai 2020 | |
Förderdauer zweiter Förderaufruf | 5 Jahre (2021 bis 2026) | |
Dritter Förderaufruf: | Juli 2022 | |
Förderdauer dritter Förderaufruf | 4 Jahre (2024 bis 2027) |
Bisherige Förderung im ersten Förderaufruf
(Förderaufruf ab 04.05.2018)
Eingereichte Projektbeschreibungen | 97 | |
Geförderte Projekte | 55 | |
Bewilligte Mittel | 289 Mio. Euro | |
Förderung größtes Projekt | 23,3 Mio. Euro | |
Förderung kleinstes Projekt | 0,3 Mio. Euro |
Beantragte Förderung im zweiten Förderaufruf
(Förderaufruf ab 25.05.2020)
Eingereichte Projektbeschreibungen | 49 | |
Geförderte Projekte | 48 | |
Bewilligte Mittel | 233 Mio. Euro | |
Förderung größtes Projekt | 19,1 Mio. Euro | |
Förderung kleinstes Projekt | 0,4 Mio. Euro |
Beantragte Förderung im dritten Förderaufruf
(Förderaufruf ab 08.07.2022)
Eingereichte Projektbeschreibungen | 26 | |
Beantragte Mittel | 72,5 Mio. Euro |
Anteil der Projekte mit Zielgruppen
(Mehrfachnennung möglich)
1. Förderaufruf (FA) | 2. FA | 3. FA | ||||
Menschen mit komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen | 75 % | 65 % | 48 % | |||
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen | 75 % | 58 % | 67 % | |||
Menschen mit zu erwartenden oder beginnenden Reha-Bedarfen | 75 % | 55 % | 57 % | |||
Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen | 47 % | 31 % | 38 % | |||
Andere Personen aus der förderfähigen Zielgruppe | - | - | 43 % |
Anteil der Projekte mit Zielverfolgung
(Mehrfachnennung möglich)
1. FA | 2. FA | 3. FA | ||||
Verbesserung der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe | 96 % | 73 % | 76 % | |||
Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit | 95 % | 90 % | 95 % | |||
Entgegenwirkung einer drohenden (Teil-)Erwerbsminderung | 85 % | 75 % | 62 % | |||
Vorbeugung einer chronischen Erkrankung oder drohenden Behinderung | 60 % | 51 % | 76 % | |||
Beseitigung einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit durch Kinder- und Jugendrehabilitation | 5 % | 4 % | 24 % |
Anteil der Projekte mit Innovationen in Themenfeldern
(Mehrfachnennung möglich)
1. FA | 2. FA | 3. FA | ||||
Zusammenarbeit der Akteure | 91 % | 86 % | 52 % | |||
Individualisierte Bedarfsorientierung / Leistungserbringung | 89 % | 85 % | 81 % | |||
Frühzeitige Intervention | 75 % | 69 % | 67 % | |||
Nachsorge und Teilhabe | 62 % | 29 % | 57 % | |||
Weitere Themen | 15 % | 16 % | 48 % |
Seit September 2020 ist die Knappschaft-Bahn-See für die zuwendungsrechtliche Betreuung von ESF-Förderprogrammen zuständig. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 administrierte die Fachstelle bereits drei ESF-Programme und den EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen).
Für die Förderperiode 2021 bis 2027 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Knappschaft-Bahn-See die Administration von 12 Förderprogrammen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) übertragen. Darüber hinaus werden weitere 5 ESF Plus-Förderprogramme anderer Bundesressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesministerium für Bildung und Forschung) betreut.
Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1957 eingerichtet und zählt zum wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrument, um die Beschäftigung von Menschen in Europa nachhaltig zu fördern und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Seine Zielsetzung ist die Förderung besserer Bildung, die Unterstützung durch Ausbildung und Qualifizierung sowie die Unterstützung zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt.
Übernahme von 12 ESF Plus-Förderprogrammen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und 5 ESF Plus-Förderprogrammen anderer Bundesressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Bundesministerium für Bildung und Forschung) im Laufe des Jahres 2022,
Personalaufstockung von 45 auf 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Ende 2022. Bis Ende 2023 wird sich die Zahl der Mitarbeitenden der Fachstelle am Standort Cottbus auf mindestens 140 erhöhen.
Wahrnehmung neuer Aufgaben, z.B. Aufgabenaufteilung in die Bereiche „Verwaltungsstelle“ und „Bescheinigungsstelle“,
IT-Dienstleistungen und Betreuung des Projektverwaltungssystems „Förderportal Z-EU-S“ (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) auch für Umsetzer anderer Bundesressorts,
Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses der Verwaltungsabläufe.