Die Minijob-Zentrale ist seit 2003 zentrale Ansprechpartnerin zu Minijobs – ob gewerblich oder privat. Das ist bequem für Arbeitgeber*innen und Minijobber*innen, denn sie erhalten damit einen umfassenden Service aus einer Hand. Der Gesetzgeber fördert Minijobs in Privathaushalten besonders. Deutlich ermäßigte Abgaben sowie Steuervorteile sollen die Entscheidung erleichtern, einen Minijob im Privathaushalt anzumelden. Die Aufgaben der Minijob-Zentrale werden von rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Cottbus, Essen, Gelsenkirchen und Hamburg wahrgenommen.
Die Corona-Pandemie hat deutliche Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Das gilt auch für Minijobs. Untersuchungen der Minijob-Zentrale zeigen jedoch: Während der Corona-Pandemie gab es keinen übermäßigen Anstieg von Kündigungen bei Minijobber*innen. Vielmehr wurden sie in größerem Ausmaß nicht neu eingestellt, so dass im Saldo die Zahl der Minijobber*innen Ende Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahr um rund 870.000 deutlich gesunken ist.
Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind von der Corona-Pandemie stark betroffen. Für viele ist es seitdem schwierig, die liquiden Mittel für die Zahlung der Abgaben für ihre Beschäftigten aufzubringen. Bereits im März 2020 war abzusehen, dass die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine Vielzahl von Unternehmen in ein Insolvenzverfahren führen könnten. Mit dem Insolvenzaussetzungsgesetz wurde kurzfristig unter anderem die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, soweit die Insolvenzreife auf Folgen der COVID-19-Pandemie beruhte. Entsprechend wurde für Gläubiger befristet das Recht suspendiert, in diesem Fall Insolvenzanträge zu stellen. Die Minijob-Zentrale hat entsprechend das Einzugsverfahren für fällige, aber nicht gezahlte Beiträge temporär umgestellt: Das ansonsten maschinelle Mahnverfahren wurde ausgesetzt und betroffenen Arbeitgeber*innen konnten vielfach unbürokratisch Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen eingeräumt werden.
„Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in eine finanzielle Notlage gebracht. Als Deutschlands größte Einzugsstelle betreut die Minijob-Zentrale jede/n zweite/n Arbeitgeber*in in Deutschland und ist an etwa 60 Prozent aller eröffneten Insolvenzverfahren beteiligt. Die Minijob-Zentrale hat in der Krisensituation neue Ansätze in Bezug auf die besondere Situation bei den Insolvenzverfahren entwickelt und serviceorientiert reagiert.“
Heinz-Günter Held, Mitglied der Geschäftsführung
31.12.2020 | ||
Arbeitgeber*innen insgesamt | 2.075.249 | |
davon im gewerblichen Bereich | 1.755.393 | |
davon in Privathaushalten | 319.856 | |
Minijobber*innen insgesamt | 6.115.062 | |
davon im gewerblichen Bereich | 5.822.007 | |
davon in Privathaushalten | 293.055 | |
Struktur der Minijobber*innen | ||
Gewerblicher Bereich | ||
Männer | 42,5 % | |
Frauen | 57,5 % | |
Privathaushalte | ||
Männer | 10,3 % | |
Frauen | 89,7 % | |
Durchschnittsalter der Minijobber*innen | ||
Gewerblicher Bereich | ||
unter 25 Jahre | 16,0 % | |
25 bis unter 60 Jahre | 67,3 % | |
älter als 60 Jahre | 16,7 % | |
Privathaushalte | ||
unter 25 Jahre | 3,2 % | |
25 bis unter 60 Jahre | 80,1 % | |
älter als 60 Jahre | 16,7 % |
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 1.105.002 | |||
Gastgewerbe | 434.013 | |||
Gesundheits- und Sozialwesen | 704.359 | |||
Verarbeitendes Gewerbe | 434.310 | |||
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 751.262 |
Durchschnittsentgelte | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | ||||||
Minijobs im gewerblichen Bereich | 288,04€ | 300,40€ | 303,75€ | 309,28€ | 312,64€ | 320,35€ | ||||||
Minijobs in Privathaushalten | 182,38€ | 182,31€ | 182,52€ | 182,40€ | 184,02€ | 187,13€ |
Gesamtbetrag | 7,28 Mrd. Euro | |||
davon | ||||
Rentenversicherung | 3,71 Mrd. Euro | |||
Krankenversicherung | 2,92 Mrd. Euro | |||
Einheitliche Pauschsteuer | 0,44 Mrd. Euro | |||
Arbeitgeberversicherung | 0,20 Mrd. Euro | |||
BA-Insolvenzgeldumlage | 0,01 Mrd. Euro |
(in Milliarden Euro)