Die Minijob-Zentrale sorgt für den Beitragseinzug bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland. Rund 7 Millionen Minijobber und rund 2,2 Millionen Arbeitgeber vertrauten im Jahr 2019 auf unsere Kompetenz, damit reguläre Arbeit erhalten bleibt
Die gesetzliche Neuregelung der Minijobs im Jahr 2003 hat die geringfügige Beschäftigung aus der Ecke der Schwarzarbeit herausgeholt, für eine deutliche Entbürokratisierung und Reduzierung von Verwaltungskosten gesorgt und die Minijobber unter die Obhut der Sozialversicherung gestellt.
Die Aufgaben der Minijob-Zentrale werden von rund 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Standorten Cottbus, Essen, Gelsenkirchen und Hamburg wahrgenommen.
An allen Standorten werden das Meldeverfahren und die Beitragsabrechnung betreut. Das Finanz- und Logistik-Zentrum der Minijob-Zentrale ist in Essen untergebracht. In Cottbus befindet sich das moderne Service-Center. Hier werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Minijobs kompetent telefonisch beraten.
Die Minijob-Zentrale hat seit dem Jahr 2003 mehr als 100 Milliarden Euro zugunsten der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitgeber- und Unfallversicherung sowie der Bundesagentur für Arbeit eingezogen. Sie ist damit in Bezug auf die Betreuung der Anzahl der Arbeitgeber die größte Einzugsstelle Deutschlands und hat seither einen beachtlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität unserer Sozialsysteme geleistet