31.12.2019 | ||
Arbeitgeber insgesamt | 2.177.936 | |
davon im gewerblichen Bereich | 1.844.673 | |
davon in Privathaushalten | 333.263 | |
Minijobber insgesamt | 6.985.355 | |
davon im gewerblichen Bereich | 6.680.731 | |
davon in Privathaushalten | 304.624 | |
Struktur der Minijobber | ||
Gewerblicher Bereich | ||
Männer | 41,5% | |
Frauen | 58,5% | |
Privathaushalte | ||
Männer | 9,8% | |
Frauen | 90,2% | |
Durchschnittsalter der Minijobber | ||
Gewerblicher Bereich | ||
unter 25 Jahre | 17,4% | |
25 bis unter 60 Jahre | 66,8% | |
älter als 60 Jahre | 15,8% | |
Privathaushalte | ||
unter 25 Jahre | 3,2% | |
25 bis unter 60 Jahre | 80,3% | |
älter als 60 Jahre | 16,5% |
Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen | 1.156.256 | |||
Gastgewerbe | 869.094 | |||
Gesundheits- und Sozialwesen | 726.573 | |||
Verarbeitendes Gewerbe | 486.686 | |||
Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen | 836.310 |
Von den 3,48 Millionen Unternehmen in Deutschland beschäftigt mehr als die Hälfte mindestens einen gewerblichen Minijobber. Im Dezember 2019 betreute die Minijob-Zentrale rund 1,8 Millionen gewerbliche Arbeitgeber.
77 Prozent der 1,8 Millionen gewerblichen Minijob-Arbeitgeber beschäftigten maximal drei Minijobber. Insbesondere für kleine Arbeitgeber ist der Minijob somit ein geeignetes Arbeitsmarktinstrument. Aufgrund der geringen Anzahl von Minijobbern ist für diese Arbeitgeber eine Umwandlung der Beschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nicht ohne weiteres möglich.
Mehr Geld für Minijobber – der Durchschnittverdienst der Minijobber steigt weiter an. Während der Durchschnittsverdienst von Minijobbern in Privathaushalten in den vergangenen Jahren nur leicht auf mittlerweile 184 Euro anstieg, erhöhten sich die Verdienste im gewerblichen Bereich deutlich. Vor der Einführung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 wurde ein Durchschnittsverdienst von etwa 288 Euro erzielt. Bis zum Jahr 2018 stieg das monatliche Durchschnittsentgelt auf fast 313 Euro an.
Durchschnittsentgelte | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |||||
Minijobs im gewerblichen Bereich | 288,04€ | 300,40€ | 303,75€ | 309,28€ | 312,64€ | |||||
Minijobs in Privathaushalten | 182,38€ | 182,31€ | 182,52€ | 182,40€ | 184,02€ |
Die Beitragseinnahmen aus gewerblichen Minijobs sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und belaufen sich im Jahr 2019 summiert auf mittlerweile rund 8,03 Milliarden Euro. Den Krankenkassen kommen die Einnahmen zugute, ohne das für den Minijobber durch die Zahlung der Pauschbeiträge zusätzliche Leistungsansprüche entstehen.
Beitragseinnahmen aus gewerblichen Minijobs im Jahr 2019
Gesamtbetrag | 8,03 Mrd. Euro | |||
davon | ||||
Rentenversicherung | 4,09 Mrd. Euro | |||
Krankenversicherung | 3,22 Mrd. Euro | |||
Einheitliche Pauschsteuer | 0,48 Mrd. Euro | |||
Arbeitgeberversicherung | 0,22 Mrd. Euro | |||
BA-Insolvenzgeldumlage | 0,02 Mrd. Euro |
(in Milliarden Euro)