Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist ein vom Gesetzgeber mit internationalen Aufgaben beauftragter Rentenversicherungsträger. Im Rahmen dieses gesetzlichen Auftrags fungiert sie als sog. Verbindungsstelle zur Durchführung der europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Europarecht) und der von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen.
Als weltweiter Kundendienstleister für im Ausland wohnende Versicherte und deren Hinterbliebene hat die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See im Geschäftsjahr 2019 monatlich rund 89.000 Renten an Berechtigte in über 110 Staaten dieser Erde überwiesen. Insgesamt betrugen die Rentenzahlungen an Berechtigte im Ausland für das Jahr 2019 rund 420 Millionen Euro. Die Haupttransferländer waren Italien, Spanien und die Türkei
In ihrer gesetzlich normierten Funktion als Verbindungsstelle klärt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in gemeinsamen Fachgesprächen mit den ausländischen Partnerinstitutionen und unter Beteiligung der weiteren Verbindungsstellen der Deutschen Rentenversicherung rechtliche und technische Fragestellungen und vereinbart die grenzüberschreitenden Verwaltungsverfahren. Im Fokus steht im Interesse der Kunden alle Prozesse zügig und effizient abwickeln zu können (zum Beispiel die Feststellung von Renten mit internationaler Versicherungsbiographie). Im Jahr 2019 fanden derartige Gespräche mit den Verbindungsstellen der über internationale Verträge verbundenen Partnerstaaten Bulgarien, Griechenland, Italien, Kanada, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Portugal, der Tschechischen Republik und Ungarn statt
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist auch bei der Weiterentwicklung internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts beteiligt. Hierzu wurden im Jahr 2019 mit Kanada als auch den Vereinigten Staaten von Amerika Verhandlungen hin zu einer Revision der mit diesen Staaten bestehenden Sozialversicherungsabkommen geführt. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See war außerdem an den Verhandlungen über den Abschluss des Sozialversicherungsabkommens mit der Republik Moldau beteiligt, das am 01.03.2019 in Kraft getreten ist.
Die Realisierung eines elektronischen Austauschs von Sozialversicherungsdaten zwischen den mit der Anwendung des Europarechts befassten Sozialversicherungsträgern im Rahmen des Projekts EESSI ist im Jahr 2019 entscheidend vorangeschritten.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wird nach dem derzeitigen bundesweiten Einsatzplan mit allen sie betreffenden Geschäftsprozessen (zum Beispiel zur Abwicklung internationaler Rentenverfahren) voraussichtlich im Juli 2020 in vollem Umfang „EESSI-fähig“ sein, so dass ab diesem Zeitpunkt jeglicher europäische Datenaustausch zur Durchführung der Verwaltungsverfahren ausschließlich elektronisch vorgenommen wird. Hierfür werden vor allem im 1. Halbjahr 2020 die verschiedenen Prozesse schrittweise mit zunehmender Komplexität, also beginnend mit vergleichsweise einfachen Prozessen, freigeschaltet. Die europaweite Realisierung des elektronischen Datenaustauschs für alle mit der Anwendung des Europarechts befassten Träger ist auch von der Umsetzungsdynamik bei den ausländischen Sozialversicherungsträgern abhängig und derzeit nicht vor Juli 2021 zu erwarten.
Um einen reibungslosen Übergang zum elektronischen Datenaustausch bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sicherzustellen, sind neben der Einrichtung einer hausinternen Projektgruppe insbesondere zeitnahe, umfangreiche und möglichst praxisorientierte Schulungsmaßnahmen für rund 300 Sachbearbeiter/-innen und der Einsatz von Ansprechpartnern „vor Ort“ vorgesehen.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union nach Art. 50 des Vertrags über die Europäische Union und die sich damit für den Bereich der Rentenversicherung ergebenden Konsequenzen hat die Deutsche Rentenversicherung auch 2019 intensiv beschäftigt.
In der von der Deutschen Rentenversicherung eingesetzten Lenkungsgruppe BREXIT, in der auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vertreten ist, wurden insbesondere die sich aus einem BREXIT ergebenden rechtlichen Konsequenzen beraten, abgestimmt und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet, wobei zeitweise verschiedene Szenarien in Betracht zu ziehen waren. Letztendlich ist das Vereinigte Königreich - nach mehreren Verlängerungen der zweijährigen Übergangsphase - mit Ablauf des 31.01.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten, das Europarecht findet jedoch aufgrund entsprechender im Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich vereinbarten Übergangsregelungen zunächst bis zum 31.12.2020 weiterhin in Gänze Anwendung, so dass sich zunächst keine Einschränkungen aus dem BREXIT ergeben.
Der BREXIT hat auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eine nicht unerhebliche Bedeutung; rund 4.800 Versicherte und Rentner weisen eine Versicherungsbiographie mit britischen Versicherungszeiten auf und sind damit potentiell von den Auswirkungen des BREXIT betroffen.