Mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Milliarde Euro für die Weiterentwicklung der Rehabilitation bereit. Die Fachstelle rehapro der Knappschaft-Bahn-See übernimmt für die Bundesregierung die Abwicklung des Programms.
Im Rahmen des Bundesprogramms erproben Jobcenter und Rentenversicherungsträger innovative Leistungen und innovative organisatorische Maßnahmen – und sollen damit neue Wege finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. So sollen nachhaltig weniger Menschen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe beziehungsweise Sozialhilfe gelangen. Außerdem sollen die Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation besser zusammenarbeiten. Grundlage der Förderung ist § 11 SGB IX.
Die unabhängige Fachstelle rehapro der Knappschaft-Bahn-See setzt als Projektträger die Förderung der Modellprojekte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um. Sie unterstützt das BMAS bei der fachlichen und konzeptionellen Steuerung, bei der Programmevaluation sowie bei der Koordinierung der Modellprojekte. Insbesondere berät die Fachstelle die Projektnehmer, prüft die eingereichten Projektideen und empfiehlt dem Ministerium Vorhaben zur Förderung. Außerdem organisiert die Fachstelle Veranstaltung, führt sie durch und begleitet sie. Dabei stehen der Informationsaustausch sowie der Ausbau und die Pflege von Netzwerken im Vordergrund.
Das Programm trifft offensichtlich einen Nerv und das Interesse bei vielen Jobcentern und Rentenversicherungsträgern ist groß: Die in den Modellprojekten veranschlagten Mittel überstiegen die für den ersten Förderaufruf vorgesehenen Fördermittel deutlich, sodass nicht alle beantragten Projekte gefördert werden konnten. Die Fachstelle hat für das BMAS auf Basis qualitativer Kriterien eine Förderempfehlung erstellt. Dabei stehen neben den allgemeinen Kriterien der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise dem Ressourceneinsatz insbesondere drei Kriterien im Fokus: das Innovationspotenzial, die Möglichkeit der Verstetigung des Modellansatzes und der zusätzliche Erkenntnisgewinn. Die Bewertung der zu fördernden Modellprojekte hat sich auf diese Kriterien konzentriert. Insgesamt haben 98 Anträge grünes Licht für die Förderung bekommen – und einige Zeit später den Förderbescheid der Fachstelle. Sie verteilen sich dabei wie folgt auf die Rechtskreise:
43 Anträge für Projekte aus dem SGB
40 Anträge für Projekte aus dem SGB II
15 Anträge für rechtskreisübergreifende Projekte
Die Projekte adressieren unterschiedliche Facetten der Rehabilitation von aufsuchender Beratung durch Coaches über die Möglichkeiten der Digitalisierung im Reha-Prozess bis zum Aufbau eigenständiger Reha-Häuser zur Leistungserbringung unter einem Dach.
Bevor die Projekte gestartet sind, haben Fachstelle und BMAS Kick-Off Veranstaltungen durchgeführt. An mehreren Terminen wurden die Projektnehmer von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle fit gemacht in den Grundlagen der Bewirtschaftung, der Einbindung von Projektpartnern und den Nachweispflichten. Auch die wissenschaftliche Begleitung wurde hier vorgestellt.
Für die inhaltliche und die zuwendungsrechtliche Bewertung der Anträge aus dem Rechtskreis SGB II wird in der Fachstelle laufend neue Expertise aufgebaut. Die inhaltliche Bewertung der Anträge aus dem Rechtskreis SGB VI lieferte der Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund zu. Nachdem die Projekte des ersten Förderaufrufs erfolgreich beschieden sind, soll in 2020 der zweite Förderaufruf erfolgen.