Die Bundesfachstelle ist kompetenter Ansprechpartner für alle Bundesbehörden, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz und anderen Rechtsvorschriften zum Abbau von Barrieren verpflichtet sind und eine Gesellschaft ohne Barrieren fördern. Dies betrifft die gebaute Umwelt ebenso wie etwa digitale Medien, Kommunikation oder Veranstaltungen.
Mit ihrem gesammelten und veröffentlichten Fachwissen trägt die Bundesfachstelle als zentrale Anlaufstelle maßgeblich zur Umsetzung von Barrierefreiheit und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit und ohne Einschränkungen bei. Sie begleitet darüber hinaus zentrale Vorhaben der Bundesregierung zur Barrierefreiheit sowie zur Inklusion.
Im Rahmen ihrer Inklusionsarbeit veranstaltete die Bundesfachstelle im Jahr 2019 erstmals zwei Regionalkonferenzen im Rahmen der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) und lobte darüber hinaus den ersten Bundesteilhabepreis im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus, der von Bundesminister Hubertus Heil auf den Inklusionstagen 2019 vergeben wurde.
Zu den Konstanten der Arbeit der Bundesfachstelle zählt die Erstberatung, vornehmlich für Bundesbehörden, aber auch für andere Institutionen und Interessierte aus der Wirtschaft, von Verbänden und der Zivilgesellschaft. Die Anzahl dieser Anfragen an die Bundesfachstelle hatte im Jahr 2019 einen deutlichen Zuwachs zu verzeichnen.
Über die Erstberatung unterstützt die Bundesfachstelle vorwiegend öffentliche Träger im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes. Sie berät die Bundesbehörden bei der eigenverantwortlichen Umsetzung der Barrierefreiheit, zum Beispiel bei der Planung von öffentlich zugänglichen Gebäuden, bei Fragen der Gestaltung von barrierefreien Websites und Apps sowie zur Verwendung der Deutschen Gebärdensprache und der Leichten Sprache.