Ist der Besprechungsraum stufen- und schwellenlos erreichbar? Wird das erreichte Stockwerk im Aufzug angesagt? Kann ich im Veranstaltungsraum eine Höranlage nutzen?
Das sind typische Fragen, die sich Menschen mit Beeinträchtigungen vor dem Besuch eines Gebäudes stellen. In der Regel werden die Fragen vorab nicht beantwortet. Oft stellen Besucher erst vor Ort fest, dass Gebäudeteile nur mit erhöhter Erschwernis von ihnen zu nutzen sind. Manchmal sind Menschen durch Barrieren sogar von der Nutzung des Gebäudes ausgeschlossen
Mit einer Checkliste und ihren Fragen zu Merkmalen der Barrierefreiheit können nun Barrieren in Bestandsgebäuden erfasst und ausgewertet werden. Hierfür hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine Systematik entwickelt. Diese Systematik zur Erfassung und zum Abbau baulicher Barrieren in Bestandsgebäuden dient den Behörden für die Berichtspflicht nach Paragraf 8 Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Danach werden Bundesbehörden verpflichtet, über den Stand der Barrierefreiheit in ihren Gebäuden zu berichten und den Abbau von Barrieren einzuleiten.
Untersucht und für die Berichterstattung erfasst werden Bauteile wie z.B. Parkplätze, Wege, Eingänge, Foyers, Treppen, Aufzüge, Veranstaltungsräume, Besprechungsräume, Barrierefreie Toiletten und weitere.
Im Vordergrund bei der Untersuchung der baulichen Barrierefreiheit steht die Überprüfung der eigenständigen Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Gebäudes für Rollstuhlnutzende und gehbehinderte Menschen, für sehbehinderte und blinde Menschen sowie für schwerhörige und gehörlose Menschen
Aus den Ergebnissen der Gebäudeerfassung lässt sich ablesen, welche Menschen bei der Zugänglichkeit oder Nutzung des Gebäudes in welchem Maße eingeschränkt oder sogar davon ausgeschlossen werden. Besonders untersucht wird, ob für jeden Menschen eine lückenlose barrierefreie Wegeführung im gesamten Gebäude möglich ist.
Ziel der Untersuchung ist es, sich zunächst einen Überblick über Barrieren in einem Gebäude zu verschaffen. Die Barrieren sollen dann nach und nach abgebaut werden, um allen Menschen eine gleichberichtigte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Gebäudes ermöglichen zu können.