Das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ ist angelaufen. Die Fachstelle rehapro der Knappschaft-Bahn-See übernimmt für die Bundesregierung die Abwicklung des Programms. Insgesamt steht eine Milliarde Euro bereit.
Im Rahmen des Bundesprogramms sollen Jobcenter und Rentenversicherungsträger innovative Leistungen und innovative organisatorische Maßnahmen erproben – und damit neue Wege finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen. So sollen nachhaltig weniger Menschen in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe beziehungsweise Sozialhilfe gelangen. Außerdem sollen die Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation besser zusammenarbeiten. Grundlage hierfür ist § 11 SGB IX.
Die unabhängige Fachstelle rehapro der Knappschaft-Bahn-See setzt als Projektträger die Förderung der Modellprojekte im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) um. Sie unterstützt das BMAS bei der fachlichen und konzeptionellen Steuerung, bei der Programmevaluation sowie bei der Koordinierung der Modellprojekte. Insbesondere organisiert die Fachstelle Veranstaltung, führt sie durch und begleitet sie. Darin stehen der Informationsaustausch sowie der Ausbau und die Pflege von Netzwerken im Vordergrund.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie und des ersten Förderaufrufs im Mai 2018 fiel der Startschuss für das Bundesprogramm.
Die Resonanz auf den ersten Förderaufruf war deutlich größer als erwartet. Nachdem alle Antragsteller eine umfassende Rückmeldung von der Fachstelle zu ihren Projektideen erhalten haben, gingen 167 Projektanträge ein. Sie verteilen sich dabei wie folgt auf die Rechtskreise:
53 Anträge für Projekte aus dem SGB VI
99 Anträge für Projekte aus dem SGB II
15 Anträge für rechtskreisübergreifende Projekte
Die in den Modellprojekten veranschlagten Mittel übersteigen die für den ersten Förderaufruf vorgesehenen Fördermittel deutlich, sodass nicht alle beantragten Projekte gefördert werden können. Daher hat die Fachstelle für das BMAS auf Basis qualitativer Kriterien eine Förderempfehlung erstellt.
Im Bundesprogramm rehapro stehen neben den allgemeinen Kriterien der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise dem Ressourceneinsatz insbesondere drei Kriterien im Fokus: das Innovationspotenzial, die Möglichkeit der Verstetigung des Modellansatzes und der zusätzliche Erkenntnisgewinn. Die Bewertung der zu fördernden Modellprojekte hat sich auf diese Kriterien konzentriert.
Für die inhaltliche Bewertung der Anträge aus dem Rechtskreis SGB II wurde eigens in der Fachstelle neue Expertise aufgebaut. Die Bewertung der Anträge aus dem Rechtskreis SGB VI lieferte der Grundsatz- und Querschnittsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund zu.
Nach der Entscheidung des BMAS über die Förderung der Modellprojekte und die anschließende Erteilung der Bescheide durch die Fachstelle rehapro im Sommer 2019 erfolgt der zweite Förderaufruf.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eigene innovative Ansätze eingereicht. Die Bewilligung und Nachweisprüfung obliegt bei diesen Anträgen dem BMAS.
Antrag „Frühzeitige Intervention für den direkten Zugang zur Rehabilitation bei Entgiftung in der Akutversorgung (FIRE)“
Den Projektantrag reichte die Knappschaft-Bahn-See in Kooperation mit den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, Saarland und Westfalen in der ersten Förderwelle des Bundesprogramms rehapro ein. Bei dem Modellvorhaben soll eine während der Entgiftung im Akutkrankenhaus ansetzende Intervention die Inanspruchnahme der stationären Suchtrehabilitation steigern. Der innovative Ansatz des Projekts besteht in dem Einsatz speziell geschulter Sozialarbeiter. Sie bieten zur Reha-Motivation, Antragsstellung und Überleitung in die Entwöhnungsbehandlung währen der Entgiftung Patientengespräche im Akutkrankenhaus an. Die Nutzung des kürzlich entwickelten ärztlich-therapeutischen Befundberichts als kompakte Alternative zum umfangreichen Sozialbericht und die Beantragung der Entwöhnung per Reha-Eilantrag sollen die zeitnahe Einleitung einer Entwöhnungsmaßnahme beschleunigen.
Antrag „Nachhaltiger Therapieerfolg und ein flächendeckendes Nachsorgeangebot mithilfe einer multimodalen Tele-Rehabilitationsplattform (digIRENA)“
Das Modellvorhaben zielt darauf ab, die Inanspruchnahme der intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) durch den Einsatz einer multimodalen Tele-Rehabilitationsplattform zu steigern. Patienten mit IRENA-Bedarf, denen aus beruflichen oder persönlichen Gründen der Zugang zu IRENA-Angeboten verwehrt bleibt, steht erstmals ein digitales interdisziplinäres Therapieangebot zur Verfügung, das unabhängig von Ort und Zeit genutzt werden kann. Die Vorteile: Therapiemaßnahmen lassen sich flexibel in den Alltag integrieren, ein multiprofessionelles Nachsorgeteam unterstützt dabei.