In der Reha-Landschaft ist seit Jahren viel in Bewegung. Die Stichworte sind Demographie, Prävention, Reha-Finanzierung, Veränderung der Therapieschwerpunkte und Trägerkooperation.
Die Reha-Versorgungslandschaft in Deutschland ist überwiegend privatrechtlich organisiert. Etwas mehr als die Hälfte der rund 1.200 Reha-Einrichtungen sind private Einrichtungen. Rund ein Viertel sind freigemeinnützige Einrichtungen und nur ein Fünftel sind öffentliche Einrichtungen – dazu zählen alle Kliniken der Deutschen Rentenversicherung.
Die Inanspruchnahme des Spektrums der Reha-Leistungen hat sich in den letzten zehn Jahren vollkommen verschoben: weg von den klassischen Heilbehandlungen und hin zu Anschlussheilbehandlungen (AHB). Der Anteil der AHB-Maßnahmen liegt in der Krankenversicherung mittlerweile bei 90 Prozent, in der Rentenversicherung auch schon bei über 30 Prozent.
Hinzu kommt der gestiegene Präventionsbedarf. Eine längere Lebensarbeitszeit, ein höherer Arbeitsdruck und auch gestiegene Belastungen im persönlichen Umfeld machen mehr Vorsorge notwendig.
Das Angebot der Rentenversicherung ist entsprechend gewachsen – zum Beispiel durch den „Firmenservice für Arbeitgeber“. Auch das Flexi-Rentengesetz wirkt sich auf die Rehabilitation aus. Die Leistungen zu Prävention und Reha-Nachsorge sind zu Pflichtleistungen der Rentenversicherung geworden. Die Versicherten haben jetzt einen Anspruch darauf. Darüber hinaus greifen durch das neue Bundesteilhabegesetz auch wesentliche Regelungen für die Reha. Mit dem neuen Programm „rehapro“ entstehen gezielt Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen und Erwerbsminderungen.
Insgesamt hat die Knappschaft- Bahn-See im Jahr 2018 rund 375 Millionen Euro für Leistungen der Rehabilitation ausgegeben.