Nach jahrelanger Diskussion um eine ungleiche Verteilung der Pflegeleistungen für körperlich Kranke und Menschen mit Demenz hat der Deutsche Bundestag zwischen 2015 und 2017 drei Pflegestärkungsgesetze verabschiedet. Sie bringen deutliche Leistungsverbesserungen für an Demenz erkrankte Menschen und einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit sich.
Die KNAPPSCHAFT achtet bei der Pflegeberatung auf höchste Qualität und individuelle Maßnahmenfestlegung.
Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundestag nun das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet. Es sieht Verbesserungen für Pflegeeinrichtungen und Pflegepersonal vor.
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll die Personalsituation in der vollstationären Alten- und Krankenhauspflege nachhaltig verbessern. Ab dem Jahr 2020 sollen rund 13.000 neue Pflegestellen geschaffen werden. Pflegeeinrichtungen, die zusätzliches Personal beschäftigen, bekommen Vergütungszuschläge.
Um Pflegeberufe attraktiver zu machen, sieht das Gesetz darüber hinaus Fördermittel vor. Sie sollen es ermöglichen, Pflege, Familie und Beruf besser vereinen. Außerdem sind digitale Anwendungen geplant, um Pflegekräfte zu entlasten.
Die Auszahlung der Vergütungszuschläge sowie die Verwaltung der Fördermittel ist Aufgabe der Pflegekassen und ihrer Verbände und mit personellem Mehraufwand verbunden. Daher hat die KNAPPSCHAFT gemeinsam mit den anderen Pflegekassen und Verbänden frühzeitig darauf hingewirkt, ein ressourcenorientiertes Verfahren zu etablieren. Es soll dafür sorgen, dass die Mittel entsprechend den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes verteilt werden – stets an den Zielen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes ausgerichtet.
Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ initiiert. Das ist ein gemeinsames Projekt der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Gesundheit und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In fünf Arbeitsgruppen erarbeiten die Pflegekassen, so auch der KNAPPSCHAFT, und alle weiteren Akteure im Sektor Pflege Maßnahmen, die die Wertschätzung des Pflegeberufs steigern. Die Partner wollen außerdem bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen und für eine gerechtere Entlohnung in der Pflege sorgen. Konkrete Ergebnisse und daraus resultierende Aufgaben aus der Konzertierten Aktion wird die KNAPPSCHAFT bei ihren Pflegeleistungen zur Unterstützung der Pflegebedürftigen und der Pflegenden selbstverständlich zeitnah umsetzen.
Vermögensrechnung zum 31.12.2018 (in Euro) | |||
Aktiva | |||
Barmittel und Giroguthaben | 8.477.490,74 | ||
Kurzfristige Geldanlagen | 8.898.326,67 | ||
Forderungen | 144.151.207,76 | ||
Andere Geldanlagen | 1.101.673,33 | ||
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 46.802.477,03 | ||
Summe | 209.431.175,53 |
Passiva | |||
Kurzfristige Verpflichtungen | 56.450.437,36 | ||
Zeitliche Rechnungsabgrenzung | 14.879,04 | ||
Überschuss der Aktiva | 152.965.859,13 | ||
Summe | 209.431.175,53 |
Erfolgsrechnung vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 (in Euro) | |||
Erträge | |||
Beiträge für die Pflegeversicherung | 448.282.739,96 | ||
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen | 1.504.669,01 | ||
Einnahmen aus dem Ausgleichsfonds | 1.111.893.676,76 | ||
Beiträge aus knappschaftlichen Renten | 358.890.018,96 | ||
Summe | 1.920.571.104,69 |
Aufwendungen | |||
Leistungsaufwand der Pflegeversicherung | 1.943.746.465,82 | ||
Sonstige Aufwendungen | 24.994.998,00 | ||
Verwaltungskosten | 45.033.302,18 | ||
Summe | 2.013.774.766,00 | ||
Jahresergebnis (Überschuss bzw. Fehlbetrag) | - 93.203.661,31 |
insgesamt 2,01 Mrd. Euro
Vollstationäre Pflege | 698.872.221 Euro (35%) | |||
Pflegegeld | 532.377.110 Euro (26%) | |||
Sonstige Leistungen | 397.249.919 Euro (20%) | |||
Pflegesachleistung | 243.299.278 Euro (12%) | |||
Leistungen für Pflegepersonen und bei Pflegezeit | 96.942.934 Euro (5%) | |||
Verwaltungskosten | 45.033.302 Euro (2%) |