Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben. Ein Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes ist am 1. April 2019 in Kraft getreten. Es will die Strukturen und die Zusammenarbeit bei der Organspende verbessern, damit die Zahl der Spenden steigt.
Eine Schlüsselrolle zur Erhöhung der Organspenden in Deutschland spielen die Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden. Gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung möglicher Organspender, mehr Zeit und eine gute Finanzierung können dazu beitragen, mehr Menschenleben zu retten. Deshalb bekommen Krankenhäuser jetzt mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen.
Das sind die Vorteile des neuen Transplantationsgesetzes:
die Transplantationsbeauftragten haben mehr Zeit, denn es gibt nun bundesweite Vorgaben für die Freistellung von anderen Aufgaben und mehr definierte Befugnisse
die Entnahmekrankenhäuser bekommen für ihre Aufgabe eine angemessene Vergütung
ein flächendeckender neurologischer konsiliarärztlicher Bereitschaftsdienst unterstützt die kleineren Entnahmekliniken bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
potentielle Organspender sollen besser erkannt werden, es soll eine konsequente Meldung auf Grundlage eines flächendeckenden Berichtssystems geben
Die Krankenkassen sind schon seit 2012 gesetzlich verpflichtet, alle Kunden ab dem vollendeten 16. Lebensjahr umfassend, wertneutral und ergebnisoffen über das Thema Organspende und Transplantation zu informieren. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, sich auf der Grundlage von umfassenden Informationen mit einer persönlichen Bereitschaft zur Organspende auseinanderzusetzen, eine individuelle Entscheidung zu treffen und dies gegebenenfalls in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Alle zwei Jahre soll diese Aufklärungsarbeit wiederholt werden.
Die KNAPPSCHAFT beteiligt sich selbstverständlich seit Jahren sehr intensiv an den Gemeinschaftsaktionen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, um mehr Menschen von der Bedeutung der Organspende zu überzeugen. Sie informiert die Versicherten ab dem vollendetem 16. Lebensjahr alle zwei Jahre über das Thema Organspende. Die Kundenansprache erfolgt über einen personalisierten Versand des Kundenmagazins „tag“. In der jeweiligen „tag“-Ausgabe ist ein Einhefter mit umfangreichen Informationen sowie einem Organspendeausweis mit dem Logo der KNAPPSCHAFT enthalten.
Neben dem Versand von Informationsmaterialien im zweijährigen Rhythmus weist die KNAPPSCHAFT regelmäßig mit weiterem Aktivitäten auf die Notwendigkeit der Organspende und einer persönlichen Entscheidung des Versicherten hin. Dazu gehören:
die Auflage einer Informationsbroschüre,
die Einrichtung der zentralen E-Mail-Adresse organspendeinfo@knappschaft.de für Kundenanfragen
die Platzierung des Themas Organspende im Internetauftritt der KNAPPSCHAFT unter dem Titel „So geht Leben retten – mit Organ- und Gewebespenden“
die Veröffentlichung von aktuellen Informationen im Newsletter der KNAPPSCHAFT, zum Beispiel aus Anlass von Gesetzesänderungen oder dem jährlich wiederkehrenden Tag der Organspende.
Die Krankenhäuser der KNAPPSCHAFT sind bei der Organspende gut aufgestellt. So werden sowohl pro Bett als auch pro 1 Million Fälle und auch bezogen auf die Anzahl der Sterbefälle in den Krankenhäusern der KNAPPSCHAFT überproportional viele Organspender gewonnen.
Bund | NRW | Knappschaftskrankenhäuser | ||||
Anzahl Organspender (2018) | 955 | 163 | 12 | |||
Anzahl Spender je (2017) | ||||||
10.000 Betten | 16,0 | 12,2 | 48,0 | |||
1 Mio. Fälle | 40,8 | 31,5 | 110,9 | |||
10.000 Sterbefälle | 19,0 | 44,8 |
Für die KNAPPSCHAFT ist Organspende weitergelebte Solidarität über den Tod hinaus. Die KNAPPSCHAFT wird als Krankenkasse und Krankenhausträger weiterhin alle Wege und Medien der Öffentlichkeitsarbeit nutzen, um beim Thema Organspende einen entscheidenden Schritt weiterzukommen.