Die Rentenversicherung geht seit jeher verantwortungsbewusst mit Daten der Versicherten um. Dennoch musste sich auch die Knappschaft-Bahn-See rechtzeitig auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einstellen, die seit Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar gilt – und in der Folge auf die geänderten Regelungen in den Sozialgesetzbüchern und im Bundesdatenschutzgesetz.
Die DSGVO stärkt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und mehr Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. Neue Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltungen verlangen, dass diese bei der Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend informieren: den Zweck der Datenverarbeitung, die Empfänger der personenbezogenen Daten, die Speicherdauer, das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung, das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde sowie über die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und des Rentenversicherungsträgers.
Die Sozialversicherung lebt vom vertrauensvollen Umgang mit sensiblen Daten. Darum haben wir Schutzziele wie Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität fest im Blick.
Ist der Schutz personenbezogener Daten verletzt, sind die Aufsichtsbehörden und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz innerhalb von 72 Stunden zu informieren. Bei einem hohen Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten des Versicherten bekommt auch der Betroffene selbst eine Nachricht.
Die neuen Verpflichtungen nehmen die Rentenversicherung und die Seemannskasse der Knappschaft-Bahn-See ernst. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung stehen zum Datenschutz umfangreiche Informationen für die Versicherten zur Verfügung – auch als anforderbare Broschüre.
Hunderte Datenerhebungsbögen wurden angepasst, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Dazu gehören auch datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen, in denen nunmehr ausdrücklich auf die Freiwilligkeit und die Widerrufsmöglichkeiten hingewiesen wird.
Ein Meldeverfahren bei Datenschutzverletzungen wurde etabliert, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden rechtzeitig über die neuen Regelungen auf verschiedensten Wegen informiert und sensibilisiert. Der sensible Umgang mit den Sozialdaten der Versicherten ist sichergestellt. Die Rentenversicherung gewährleistet einen hohen Sozialdatenschutz.