Die Minijob-Zentrale zieht seit Mitte 2018 Beitragsrückstände selber ein. Diese Rückstände entstehen, wenn Arbeitgeber ihre Beiträge nicht pünktlich zahlen. Durch den Einzug im eigenen Hause sinken Verwaltungskosten in erheblichem Umfang. Zuvor beauftragte die Minijob-Zentrale für Vollstreckungs- und Vollziehungsmaßnahmen die Zollverwaltung mit ihren 41 Hauptzollämtern.
Seit dem Jahr 2014 ist die Zollverwaltung berechtigt, für jede übermittelte Vollstreckungsanordnung eine Gebühr – die so genannte Vollstreckungspauschale – in Höhe von neun Euro zu erheben. Diese Gebühr darf nicht an den Schuldner weitergegeben werden. Dadurch stiegen die Verwaltungskosten der Minijob-Zentrale unmittelbar.
Die neuen Stellen für das Forderungsmanagement werden ausschließlich in Cottbus eingerichtet. Das schafft zusätzliche Arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region.
Allein in den ersten vier Jahren nach Einführung der Vollstreckungspauschale musste Minijob-Zentrale bei den Hauptzollämtern mehr als 1,6 Millionen Vollstreckungsanordnungen bezahlen – insgesamt kamen so fast 15 Millionen Euro zusammen.
Die Minijob-Zentrale analysierte also das Verfahren und richtete einen Testpiloten ein. Mit dem Ergebnis, dass sie Beitragsrückstände selbst mit größerem Erfolg und früher einziehen kann, als es den Hauptzollämtern möglich ist. Außerdem spart sie deutlich bei den Verwaltungskosten. Seit August 2018 vollstreckt die Minijob-Zentrale nun Beitragsrückstände selber.
Auch für die Arbeitgeber hat die neue Vorgehensweise Vorteile. Bei Zahlungsschwierigkeiten können nun gemeinsame Lösungen zur Reduzierung der Beitragsrückstände gefunden werden – zum Beispiel Stundungsvereinbarungen. Eine zeitnahe Vollstreckung ist außerdem in Insolvenzverfahren von Vorteil – hier gibt es seltener Forderungsausfälle. Außerdem stabilisiert sich so die Höhe der von allen Unternehmen zu zahlenden Insolvenzgeldumlage.
Die neuen Aufgaben betreut überwiegend die Minijob-Zentrale in Cottbus. Das Team dort bringt die notwendigen Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber säumigen Arbeitgebern bundesweit aus und überwacht die Zahlungseingänge.
Mit dem neuen Forderungsmanagement setzt die Minijob-Zentrale das mit der Einführung der Vollstreckungspauschale verbundene Ziel um, Verwaltungshandeln effizienter zu gestalten.